Glauber: Verbraucherschutz im Fokus
Verbraucherschutzministerkonferenz in Regensburg
Pressemitteilung Nr. 75/24
Die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) beschäftigt sich bis zum 14. Juni in Regensburg mit verschiedenen aktuellen Themen des Verbraucherschutzes. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehört insbesondere die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung, um Menschen für Fälle wie das aktuelle Hochwasser im Hinblick auf finanzielle Schäden besser zu rüsten. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte im Vorfeld der VSMK heute in München: "Die aktuelle Flutkatastrophe hat noch einmal eindringlich gezeigt: Die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenversicherung ist überfällig. Hochwasser kann verheerende Folgen haben. Betroffene können existenzielle finanzielle Schäden nicht alleine tragen. Wir wollen den Bund auffordern zu handeln. Wir brauchen schnell eine gesetzliche Regelung. Wichtig ist: Die einzelnen Versicherungsnehmer dürfen dabei nicht finanziell überfordert werden." Der Bund soll dazu ein System entwickeln, das die individuellen und regionalen Risiken für Schäden durch eine Beitragsstaffelung berücksichtigt.
Bayern bringt zusätzlich unter anderem einen Antrag zu irreführenden Preisangaben ein. Angesichts weiter steigender Preise für Lebensmittel und Konsumgüter sieht der Freistaat die Notwendigkeit, Verbraucher noch effektiver vor Werbung mit angeblichen Preissenkungen und verdeckten Preiserhöhungen zu schützen. Denn vermeintlich extreme Preissenkungen lösen starke Kaufanreize aus. Glauber: "Irreführende Werbung mit angeblichen Preissenkungen ist nicht hinnehmbar. Gerade bei Verkaufsaktionen wie dem Black Friday darf nicht mit angeblich niedrigen Preisen getrickst werden. Ein angebliches Schnäppchen muss auch ein tatsächliches Schnäppchen sein. Vorgespiegelten Niedrigstpreisen als Lockmittel muss ein Riegel vorgeschoben werden. Dazu müssen die Lücken im Preisangabenrecht geschlossen werden. Hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss auch endlich das Thema versteckte Preiserhöhungen durch Reduzierung der Verpackungsmenge angehen. Shrinkflation ist Verbrauchertäuschung und muss offengelegt werden."
Nach der aktuellen Rechtslage gilt die Pflicht zur Angabe des niedrigsten Verkaufspreises der letzten 30 Tage dann nicht, wenn der Händler nicht mit einer eigenen Preissenkung wirbt, sondern eine unverbindliche Hersteller-Preisempfehlung als Bezugspreis verwendet. Damit kann eine Preissenkung vorgespiegelt werden, selbst wenn der Händler zuletzt seinen eigenen Preis sogar erhöht hat. Daneben muss vom Gesetzgeber eindeutig geregelt werden, dass bei der Werbung mit prozentualen Preisermäßigungen diese sich auch auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Die momentan geltende Regelung ist in diesem Punkt unscharf.
Auf Antrag Bayerns werden daneben auch der Schutz von Reisenden bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern und die Sicherstellung von analoger Kundenkommunikation in Zeiten zunehmender Digitalisierung von Dienstleistungen diskutiert. Weiteres Thema ist ein verbesserter Schutz von Bankkunden durch neue Entschädigungsansprüche bei erheblichen technischen Störungen der IT-Systeme.
Informationen zur VSMK sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de/vsmk.htm