Glauber: Viele Beschlüsse für mehr Verbraucherschutz
VSMK in Regensburg beendet
Pressemitteilung Nr. 77/24
Mit einer Vielzahl konkreter Beschlüsse endete heute die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in Regensburg: "Es war eine gute und erfolgreiche Konferenz. Von Regensburg geht ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz aus." Insbesondere hat sich die VSMK für die zügige Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen. Der Bund soll dazu ein System entwickeln, das die jeweiligen Risiken für Schäden durch eine Beitragsstaffelung berücksichtigt. Glauber: "Die Folgen der aktuellen Flutkatastrophe machen noch einmal deutlich, dass die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenversicherung überfällig ist. Die existenziellen finanziellen Schäden eines Hochwassers können Betroffene nicht alleine tragen. Der Bund muss deshalb schnell eine gesetzliche Regelung schaffen."
Daneben befasste sich die VSMK mit den wachsenden Herausforderungen der Digitalisierung. Diese bestehen beispielsweise darin, dass bestimmte Verbrauchergruppen vom Zugang zu Waren und Dienstleistungen ausgeschlossen werden können, sofern sie keine digitalen Dienste nutzen. Auch kann der Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen mit unangemessen nachteiligen Bedingungen verbunden sein. Zudem kann die zunehmend eingesetzte künstliche Intelligenz in der Kundenbetreuung und -beratung auf individuelle Bedürfnisse nicht eingehen. Die VSMK bekräftigte daher die Forderung nach einer nicht-digitalen Alternative im Alltag, die zudem zu fairen Bedingungen angeboten werden muss. Auch wird eine Verpflichtung von Unternehmen gefordert, eine effektive Kommunikation mit einer natürlichen Person bei relevanten Fragen oder Vertragsstörungen aufrecht zu erhalten. Dazu soll sich der Bund bei der EU für Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie einsetzen.
Glauber: "Wir wollen die Menschen auf dem Weg in einen digitalisierten Alltag mitnehmen. Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen kann bestimmte Verbrauchergruppen von wesentlichen Dienstleistungen oder Produkten zunehmend ausschließen. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die kein Smartphone oder Internet haben oder aus anderen Gründen auf individuellen Kontakt und Beratung angewiesen sind. Der Bund soll sich deshalb dafür einsetzen, Verbrauchern auch in Zukunft einen nicht digitalen Zugang zu unverzichtbaren Waren und Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge zu ermöglichen. Echte Menschen als Ansprechpartner sind in manchen Bereichen unersetzlich."
Bayern hat darüber hinaus unter anderem erfolgreich einen Antrag zu irreführenden Preisangaben eingebracht. Der Antrag zielte darauf ab, Verbraucher noch effektiver vor Werbung mit angeblichen Preissenkungen und verdeckten Preiserhöhungen zu schützen. Dazu müssen Lücken im Preisangabenrecht des Bundes geschlossen werden. Auch ein Antrag für Verbesserungen im Reiserecht wurden beschlossen. Hier wurde der Bund aufgefordert, sich für Nachbesserungen der EU-Pauschalreiserichtlinie einzusetzen, um einen besseren Schutz von Reisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters zu erreichen.
Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium: "Die Starkregenereignisse der letzten Woche zeigen, wie wichtig es ist, dass wir besser vorsorgen gegenüber den Risiken der Klimakrise. Gleichzeitig muss auch die finanzielle Absicherung verbessert werden. Hierzu halte ich eine solidarisch ausgestaltete Elementarschadenspflichtversicherung für sinnvoll. Wichtig ist dabei, dass die finanziellen Belastungen der Betroffenen im Blick behalten werden. Außerdem darf der Anreiz zur Eigenvorsorge nicht geschwächt werden und unterschiedliche Risiken müssen berücksichtigt werden. Wichtig ist mir auch, dass es keine Querfinanzierung von Gebäuden mit einer hohen Versicherungssumme durch einfachere Gebäude mit einer entsprechend niedrigen Versicherungssumme gibt. Eine weitere wichtige Forderung der VSMK betrifft den Verbraucherschutz bei der Fernwärme. Dieses Jahr haben viele Fernwärme-Kunden teils hohe Nachzahlungsforderungen bekommen. Mieterinnen und Mieter können die Preise oft nicht nachvollziehen. Dabei wird Fernwärme besonders in den Städten eine sehr wichtige Rolle spielen, um die Klimaziele zu erreichen. Daher brauchen wir dringend mehr Verbraucherschutz bei der Fernwärme. Aus meiner Sicht braucht es hier einen Dreiklang: Klare Regelungen, welche Kosten bei Preisänderungen weitergegeben werden dürfen, eine starke staatliche Missbrauchsaufsicht sowie eine Schlichtungsstelle, und einen starken Schutz vor Wärmesperren, damit niemand im Winter die Heizung abgedreht bekommt."
Saarlands Verbraucherschutzministerin Petra Berg ergänzte: "Die jüngsten Extremwetterereignisse im Saarland, Bayern und Baden-Württemberg haben die Notwendigkeit einer Elementarschaden-Pflichtversicherung unterstrichen. Der Bund ist jetzt in der Pflicht zum Wohle der bereits jetzt und auch zukünftig betroffenen Menschen umgehend die Umsetzung eines sozialverträglichen und solidarischen Versicherungsmodells anzugehen.
In einer Welt in der die Digitalisierung uns vielfältige Chancen bietet, brauchen wir auch zukünftig analoge Angebote für Menschen, die nicht am digitalen Leben teilnehmen können oder auch wollen. Ihnen muss der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen und Produkten weiterhin ohne Erschwernisse möglich sein."
"Es ist gelungen, bei der Versorgung mit Trinkwasser wichtige Verbesserungen anzustoßen", sagte Thüringens Verbraucherschutzministerin Doreen Denstädt. Das Thema "Einfacher Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden" war unter anderem von Thüringen auf die Tagesordnung gesetzt worden. "Es bestand große Einigkeit darüber, dass der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum sowie in Bildungs- und Sozialeinrichtungen an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst und unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge verbessert werden muss", so Denstädt. "Außerdem wird der bestehende gesetzliche Auftrag einer Trinkwasserversorgung an öffentlichen Orten zu selten umgesetzt."
Die Initiative der Bundesregierung mit dem "Förderprogramm für Trinkwasserspender in sozialen Einrichtungen" wurde als Bestandteil der "Ernährungsstrategie der Bundesregierung" zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus soll der Bund prüfen, welche Möglichkeiten es bereits gibt, einen möglichst barrierefreien Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden zu unterstützen, und wie diese Möglichkeiten verbessert werden könnten. "Wir müssen auch für eine größere Wertschätzung von Trinkwasser an sich werben und insbesondere in Bildungseinrichtungen gewährleisten", so Denstädt.
Der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Sprecher der CDU geführten Verbraucherschutzressorts, Peter Hauk MdL, sagte: "Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz hatten wir einen guten und produktiven Austausch. Wir haben wichtige und vor allem praxisnahe Beschlüsse gefasst. Es wurde klar, dass die Megathemen unserer Zeit, Digitalisierung, Klimawandel und Globalisierung, auch den Verbraucherschutz maßgeblich mitbestimmen. Dies haben uns auch die jüngsten Hochwasserereignisse schmerzlich vor Augen geführt. Mit einer Elementarschadenpflichtversicherung kann verhindert werden, dass durch Naturereignisse existenzbedrohende finanzielle Schäden bei den Verbrauchern entstehen. Leider weigert sich die Bundesregierung bislang, hier Abhilfe zu schaffen. Wir haben daher die Bundesregierung aufgefordert, eine solidarische Pflicht zur Versicherung vor Elementarschäden einzuführen und ein System zu entwickeln, das die individuellen und regionalen Risiken für Schäden durch Naturereignisse durch eine angemessene und bedarfsgerechte Beitragsstaffelung berücksichtigt, ohne dabei den einzelnen Versicherungsnehmer finanziell zu überfordern.
Wir müssen die Verbraucher und insbesondere Kinder und Jugendliche gerade in der digitalen stärken und vor Abzocke und unlauteren Geschäftspraktiken schützen. Gerade bei Online-Spielen sind viele versteckte Kostenfallen vorhanden. Oftmals entstehen hier Kosten, die bezahlt werden müssen, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Dies geschieht meist dann, wenn das Spiel für Kinder und Jugendliche besonders spannend wird. Hier bedarf es einer legislativen kritischen Begleitung und der Einleitung weiterer gesetzlicher Schutzmaßnahmen.
Zu stärken sind Verbraucher bei den Insolvenzen von Bauträgern. Verbraucherschutz im Falle von Bauträger-Insolvenzen lässt sich nur mit gesetzlichen Regelungen durchsetzen. Wir haben den Bund daher gebeten, gesetzliche Maßnahmen wie eine verpflichtende Bankgarantie, eine verpflichtende Versicherung des Bauträgers oder eine Bankbürgschaft insbesondere für private Käuferinnen und Käufer zu prüfen und auf den Weg zu bringen."
Weitere Informationen zur VSMK sind im Internet verfügbar unter www.stmuv.bayern.de/vsmk.htm