Scharf: Qualität vor Quantität / Pilotprojekt zu Ersatzgeldzahlungen im Landkreis Neumarkt ist voller Erfolg
Pressemitteilung Nr. 87/15
Unvermeidbare Eingriffe in die Natur müssen angemessen ausgeglichen werden. Im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz wurde darum bereits 2013 ein Pilotprojekt zum Einsatz von Ersatzgeldern ins Leben gerufen. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in Neumarkt in der Oberpfalz. Scharf: "In der Region ziehen alle an einem Strang. Landwirte, Kommunen, Verbände und Behörden treten gemeinsam für die ökologische Aufwertung ihrer Landschaft ein. Durch das gemeinsame Vorgehen stößt das Projekt auf große Akzeptanz. Neumarkt ist ein Vorbild für ganz Bayern." Im Rahmen des Pilotprojekts wird ein Biotopverbundsystem im Talraum der Schwarzen Laber aufgebaut. Die dortigen Magerrasenflächen werden extensiv mit Schafen beweidet. Zwischenzeitlich wurden 25 Hektar Flächen im Wert von rund 550.000 Euro für die ökologische Aufwertung angekauft. Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Neumarkt. Weitere Projektpartner sind das Landratsamt Neumarkt, die Regierung der Oberpfalz und der Bayerische Naturschutzfonds. Das Pilotprojekt läuft noch bis 2017.
Ein wirkungsvolles Werkzeug, um wirtschaftliche Entwicklung und landschaftliche Qualitäten in Einklang zu bringen, ist die neue Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Die BayKompV ist 2014 in Kraft getreten und sieht Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur vor. Ersatzzahlungen sind dort ebenfalls geregelt. So wird eine räumliche und zeitliche Flexibilität der Kompensationsmaßnahmen erreicht. Scharf: "Die Kompensationsverordnung steht für Qualität vor Quantität. Nicht der Flächenumfang, sondern die ökologische Qualität der Ausgleichsmaßnahmen ist entscheidend. Damit wird ein sachgerechter Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Vorhabensträgern geschaffen."
Weitere Informationen zur BayKompV im Internet unter Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV