Glauber: Beharrlichkeit der Staatsregierung zahlt sich für Landwirte aus
Ende der Blauzungenkrankheit-Restriktionszone
Pressemitteilung Nr. 90/21
Die Blauzungenkrankheit (BT)-Restriktionszone in Bayern kann aufgehoben werden. Darüber informierte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute die von der Restriktionszone umfassten Landkreise. Glauber: "Das ist eine wichtige und gute Nachricht für unsere Landwirte in schwierigen Zeiten. Unser Ziel war immer die schnellstmögliche Aufhebung der Restriktionszone. In vielen persönlichen Gesprächen habe ich erlebt, wie in der Landwirtschaft auf diesen Tag hingearbeitet wurde. Wir haben unsere Landwirte seit Beginn des BT-Geschehens umfassend unterstützt, sowohl bei der Impfstoffversorgung und den Untersuchungsmöglichkeiten, als auch hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben für das Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone. Durch die enorme Zahl der in Bayern durchgeführten BT-Monitoring-Untersuchungen ist es uns in einem gemeinsamen Kraftakt gelungen, die Grundlage für die Zustimmung der EU-Kommission zu schaffen. Dafür gilt unseren Landwirten, den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten sowie der gesamten Veterinärverwaltung mein herzlicher Dank."
Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen ist europarechtlich vorgegeben und erfolgte in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und allen Ländern. Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung in Bayern erfolgte durch die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen, die jetzt aufgehoben werden können.
Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019. Sie wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert. Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission muss der Aufhebung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte jetzt, nachdem die hierfür notwendigen Maßnahmen gegenüber der EU-Kommission frühzeitig vom Verbraucherschutzministerium in die Wege geleitet wurden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, an der in der Regel Schafe und auch Rinder ernsthaft erkranken. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Während des aktuellen BT-Geschehens ist in Bayern bislang kein Fall der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.