Glauber: Neue Leitlinie für Mastrinderhaltung schafft Transparenz und Einheitlichkeit
Weiterer Baustein im Kontrollkonzept 2030
Pressemitteilung Nr. 91/21
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium und die Berufsverbände der Landwirtschaft ziehen an einem Strang, wenn es darum geht, Tiergesundheit und Tierwohl bei landwirtschaftlichen Nutztieren weiter zu stärken. Das betonte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München. "Wir alle wollen hochwertige Lebensmittel von gesunden Tieren aus artgerechter Haltung. Dafür braucht es Klarheit. Praxistaugliche und verständliche Vorgaben erleichtern die Arbeit für unsere Landwirte. Gut strukturierte Leitlinien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärverwaltung sorgen für Einheitlichkeit vor Ort. Unser Kontrollkonzept 2030 sieht deshalb eine eigene Bayerische Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung vor. Die gemeinsamen Arbeiten dazu laufen auf Hochtouren", so Glauber.
Für Rinder, die älter als sechs Monate sind, gelten die allgemeinen bundesrechtlichen Tierschutzvorgaben. Die Auslegung dieser Normen wirft häufig Fragen auf. Die Behörden müssen zur Auslegung sogenannte Europaratsempfehlungen zum Halten von Rindern heranziehen. Mehr Klarheit und Transparenz soll eine eigene Bayerische Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung bringen. An ihr arbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Verbraucherschutz- und des Landwirtschaftsministeriums, aktiven Praktikern, Betriebsberatern und den praxisnahen wissenschaftlichen Einrichtungen. Ziel ist eine gut strukturierte Leitlinie, die sowohl einen schnellen Überblick über die wichtigsten Anforderungen an die artgerechte Haltung als auch vertiefte Informationen für die Rinderhalter bietet. Glauber: "Die Leitlinie wird auf die speziellen bayerischen Strukturen und die Bedürfnisse der Tierhalter eingehen und praxistaugliche Übergangsfristen enthalten." Auch die Mutterkuhhaltung wird besonders berücksichtigt. Die neue Leitlinie hat keinen gesetzlichen Charakter, kann jedoch bei Verstößen gegen den Tierschutz von Gerichten herangezogen werden. Die Arbeiten sollen zum Jahresende abgeschlossen sein.
Im Verbraucherschutzministerium wird intensiv an einem modernen gesundheitlichen Verbraucherschutz gearbeitet. Ein wesentliches Element ist dabei das Kontrollkonzept 2030. Es greift von der Ausbildung bis hin zur Planung, Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Kontrollen alle relevanten Aspekte auf. Zuletzt wurden wichtige Weichen im Bereich risikoorientierter Kontrollen gestellt. Zu mehr Tierschutz gehört aber auch eine gute tierärztliche Versorgung. Mit dem Zukunftskonzept Landtierärzte soll eine zukunftsfeste tierärztliche Versorgung auf dem Land sichergestellt werden. Das Konzept baut neben einem neuen Masterstudiengang Tiergesundheit auf die Unterstützung attraktiver Praxismodelle, Verbesserungen bei der Vergütung und ein Spezialisten-Netzwerk. Ziel ist es, den Tierarztberuf auf dem Land insbesondere in der Nutztierpraxis insgesamt attraktiver zu gestalten, um möglichen Versorgungslücken frühzeitig entgegenzuwirken.