Glauber: Reparatur von Produkten stärken
Bundesrat berät über EU-Vorschläge zur Reparatur von Waren
Pressemitteilung Nr. 91/23
Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte zu reparieren. Über diesen Vorschlag der Europäischen Union hat heute der Bundesrat beraten. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu: "Der Schutz wertvoller Ressourcen gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Unsere Wegwerfgesellschaft muss umdenken. Recycling und Reparatur zu stärken, ist der richtige Weg. Ein wichtiger Schritt für Verbraucher und Umwelt ist ein Recht auf Reparatur defekter Waren. So können Produkte länger genutzt sowie Geld und kostbare Rohstoffe gespart werden." Nach den Vorschlägen der Europäischen Union sollen Hersteller dem Verbraucher in Zukunft eine Reparatur anbieten und unabhängigen Reparaturbetrieben Zugang zu Reparaturinformationen und Ersatzteilen geben müssen. Für die Reparatur können die Hersteller eine Vergütung verlangen. Gelten soll das Recht auf Reparatur demnach aber nur für Produkte, für die die Europäische Union ohnehin schon in weiteren Rechtsakten Anforderungen an die Reparierbarkeit vorgegeben hat. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Waschmaschinen oder Staubsauger.
Der Richtlinienvorschlag sieht auch vor, dass selbst im Gewährleistungsfall der Kaufgegenstand nach Möglichkeit repariert werden muss. Bisher hat der Käufer hier ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Lieferung eines neuen Produkts. Glauber: "Bei defekten Produkten, für die noch die Gewährleistung des Verkäufers gilt, darf eine Einschränkung des Wahlrechts für den Verbraucher kein Nachteil sein. Das gilt insbesondere, wenn es bei der Reparatur Probleme gab." Deshalb forderte Bayern im Bundesrat, durch einen möglichen Fehlschlag der Reparatur eventuell entstehende Nachteile auszugleichen. Dazu müsste auch die Gewährleistungs- und Verjährungsfrist angepasst werden, damit Verbraucher ausreichend Zeit zur Durchsetzung ihrer Käuferrechte haben.