Hinweise für die Vergabe von Forschungsvorhaben
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erstellt jährlich einen Forschungsplan, in dem die Forschungsvorhaben aufgeführt sind, die im Folgejahr vergeben werden sollen.
Institutionen oder Firmen, die an der Durchführung eines oder mehrerer Forschungsvorhaben interessiert sind, können ihre Bewerbung für die entsprechend gekennzeichneten (Eintrag in der Spalte "Bewerbung möglich von bis") Forschungsvorhaben abgeben.
Bei den einzelnen Forschungsvorhaben finden Sie eine kurze Beschreibung des Projektthemas, Angaben zur Vergabestelle, zum zuständigen Ansprechpartner, der weitere Auskünfte erteilt, zur Bewerbungsfrist sowie zur geplanten Laufzeit des Vorhabens (Ausführungsfrist).
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wettbewerb, in der Regel im Wege einer Verhandlungsvergabe.
Die Projekte werden einzeln vergeben. Eine losweise Vergabe innerhalb eines Projekts ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ein Anspruch auf Beteiligung am Wettbewerb sowie auf Anwendung der UVgO besteht nicht.
Für die Abgabe einer Bewerbung und ggf. eines Angebots werden keine Kosten erstattet.
Die Realisierung der geplanten Forschungsvorhaben erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Eingangsbestätigungen oder Benachrichtigungen bzgl. nicht berücksichtigter Interessentenbekundungen werden nicht erteilt. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote analog §46 UVgO.
Bewerber, die mit der Vergabestelle bisher nicht in Geschäftsverbindung standen, werden gebeten, ihrem Teilnahmeantrag Informationen beizufügen, nach denen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit beurteilt werden können (siehe Bewerbungsformulare bei den einzelnen Forschungsvorhaben ). Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner, wenn Sie hierzu ergänzende Unterlagen übermitteln möchten oder Fragen haben.
Die Bewerbungen werden von der Vergabestelle ausgewertet. In der Regel werden die Bewerber, die eine zuverlässige Leistungserbringung zu angemessenen Preisen erwarten lassen, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Vertragsabschluss erfolgt auf der Grundlage des Vertragsmusters der Vergabestelle, bei bayerischen Universitäten und Hochschulen auf der Grundlage einer Bewilligung. Die Muster können bei der Vergabestelle angefordert werden.
Die Vergabestellen:
- StMUV: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- LfU: Bayerisches Landesamt für Umwelt
- LGL: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- ANL: Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege
- NPVBGD: Nationalparkverwaltung Berchtesgaden
- NPVBW: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald