Informationen für Kommunen
⇒ Naturschutz
Naturschutzförderung
Vertragsnaturschutzprogramm Wald
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald bietet Fördermöglichkeiten für private und körperschaftliche Waldbesitzer, die freiwillige Naturschutzleistungen in die Bewirtschaf-tung und Pflege ihres Waldes integrieren wollen.
Vertragsnaturschutzprogramm Wald
Naturschutz und Landschaftspflege
Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien werden Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie Maßnahmen der naturverträglichen Erholung und Besucherlenkung gefördert.
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien
Streuobstpakt
Der Bayerische Streuobstpakt bündelt die Aktivitäten und Informationen zum Thema Streuobst. Insbesondere durch die Stärkung von Fördermöglichkeiten und die Ausweitung von Beratungsangeboten werden Kommunen bei der Umsetzung von Streuobstprojekten unterstützt.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriffsregelung / Ausgleichsflächen
Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob es zu Eingriffen in Natur und Landschaft kommt und wenn ja, welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen hierfür vorzusehen sind.
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
Ökokonto
Das Ökokonto bietet Gemeinden die Möglichkeit, Ausgleichsflächen bzw. -maßnahmen zu bevorraten und in einem späteren Bauleitplanverfahren davon "abzubuchen".
Landschaftsplanung
Die kommunale Landschaftsplanung gibt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor und ist damit ein zentrales Element der Umweltvorsorge in Bayern. Integriert in den Flächennutzungsplan, ist sie eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde.
Blühpakt Bayern
Die Anzahl der Insekten und ihr Artenreichtum sind massiv zurückgegangen. Der Blühpakt Bayern möchte diesen Trend stoppen und dazu ein breites Bündnis entwickeln. Ziel ist es, Insekten ihre Lebensräume wieder zurückzugeben. Kommunale Flächen bieten dafür ein erhebliches Potenzial. Hierzu bietet der Blühpakt Bayern Informationsmaterial und Unterstützung an.
Gartenschauen
Der Freistaat Bayern fördert Investitionskosten von Städten, Märkten oder Gemeinden für die Errichtung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen sowie auch qualitätsvolle Beiträge und Aktionen von Umweltverbänden auf Gartenschauen.
Bayerischer Naturschutzfonds
Der Bayerische Naturschutzfonds fördert Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Träger können auch Kommunen sein.
Jahresberichte mit Beispielen für Fördervorhaben
"Kommunaler Leitfaden Biodiversität" aus dem Projekt "Modellgemeinde Biodiversität Tännesberg"
Bildung für Nachhaltige Entwicklung/Umweltbildung
Kommunen, die eine staatlich anerkannte Umweltstation oder sonstige Umweltbildungseinrichtungen betreiben, können Zuwendungen für Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung/Umweltbildung beantragen.
Volksbegehren Artenvielfalt
Der Bayerische Landtag hat das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" sowie das zugehörige Begleitgesetz beschlossen.
Alpenkonvention
Erhaltung von Schutzgebieten im Rahmen der Kommunalentwicklung
Art. 11 Abs. 1 des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention formuliert eine völkerrechtliche Erhaltungsverpflichtung von Schutzgebieten im Sinne ihres jeweiligen Schutzzwecks. Zur konsistenten alpenweiten Anwendung wurden Handlungsempfehlungen erlassen.
Handlungsempfehlungen „Naturschutzprotokoll“
Tourismusprotokoll: Auslegungshilfe
Art. 6 Abs. 3 des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention sieht in Gebieten mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen vor. Dies ist schon in den frühen Phasen der Raumplanung zu berücksichtigen. Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass Räume, in denen Landschaft mittels technischer Erschließung für Massentourismus genutzt wird, und Räume, in denen Landschaft möglichst ursprünglich und ohne beeinträchtigende touristische Infrastrukturen erlebt werden kann, nebeneinander bestehen können.
Rechtssichere Umsetzung des Tourismusprotokolls: Auslegungshilfe: