Informationen für Kommunen
⇒ Strahlenschutz
Schutz vor Radon
Im Zuge der Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sind laut Strahlenschutzgesetz des Bundes sogenannte Radon-Vorsorgegebiete festzulegen. Das sind Gebiete, für die erwartet wird, dass in über zehn Prozent der Gebäude der Referenzwert überschritten wird. In diesen Gebieten sind Arbeitgeber verpflichtet, Radonmessungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentrationen zu ergreifen. Des Weiteren muss bei Neubauten neben den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden. In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt.
Mobilfunk
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Mobilfunk und elektromagnetischen Feldern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Elektromagnetische Felder: Grenzwerte, Empfehlungen und Messungen
5G-Technik
Damit Bayern baldmöglichst eine zukunftssichernde digitale Infrastruktur erhält, erfolgt derzeit verstärkt ein Ausbau sowohl mit herkömmlicher Mobilfunktechnologie als auch mit 5G.
Mobilfunkmessungen
Kommunen, in denen ein Mobilfunkausbau stattfindet, können eine Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder erhalten.
Mobilfunk-Förderprogramm
Über das Mobilfunkförderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sollen Mobilfunklücken in schlecht versorgten Regionen geschlossen werden.