Aufgaben und Ziele
Das breite Aufgabenspektrum der bayerischen Gewerbeaufsicht reicht vom Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz bis hin zu Verbraucherschutzthemen wie der Produkt- und Chemikaliensicherheit und verteilt sich auf mehr als 50 Rechtsgebiete.
Viele der zu vollziehenden Rechtsvorschriften lassen sich auf die Wahrung der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurückführen oder haben die Vermeidung schwerer Schäden und Unglücksfälle zum Ziel.
Gerade im Bereich der Produktsicherheit (Marktüberwachung) geht es aber auch darum, Wettbewerbsnachteile für die heimische Wirtschaft zu vermeiden.
Diese Aufgaben sind überwiegend hoheitlicher Natur, d.h. obwohl es zum Leitgedanken der Gewerbeaufsicht gehört, gesetzliche Forderungen kooperativ durch Beratung und Überzeugungsarbeit umzusetzen, ist sie dennoch eine echte Eingriffsverwaltung die, wenn notwendig die Beachtung der Schutzvorschriften konsequent zum Wohle der bayerischen Unternehmen, Beschäftigen, Verbraucher und der gesamten Bevölkerung durchsetzt.
Die obersten Ziele der bayerischen Gewerbeaufsicht sind:
- Die Gesundheit von Beschäftigten und Verbrauchern zu schützen.
- Durch Beratung und Kontrolle dafür sorgen, dass die Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von den Unternehmen beachtet werden.
- Durch Marktkontrollen Verbraucher vor unsicheren Produkten und vor gefährlichen Chemikalien schützen und die heimische Wirtschaft im Wettbewerb gegen ausländische Billiganbieter stärken.
- Die Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
- Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung vor den Gefahren technischer Anlagen.
- Schutz der Bürger und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Strahlen sowie gefährlicher Transportgüter.
- Schutz des Fahrpersonals vor Überbeanspruchung und der Verkehrsteilnehmer vor den damit verbundenen Gefahren und
- Schutz weitergehender gesellschaftlicher und sozialer Belange im Arbeitsleben.