Technischer Verbraucherschutz - Produktsicherheit
Jeder Verbraucher kommt täglich mit einer Vielzahl verschiedenster Produkte in Berührung. Über deren Sicherheit macht man sich oft nicht allzu viele Gedanken. Vielmehr geht man davon aus, dass z. B. die Spielzeuge von Kindern oder Fahrradhelme sicher sind. Das, was staatliche Behörden dafür tun können, wird auch getan. Tatsächlich müssen Produkte vom Haarfön bis zu komplexen Maschinen in Fabriken oder komplizierten medizinischen Geräten verschiedensten Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und benutzt werden sollen.
Die bestmögliche Gewährleistung von Produktsicherheit ist daher ein wichtiger Bestandteil bayerischer Verbraucherpolitik. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt sich konsequent und kompetent für den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten ein. Dabei setzen wir auf eine verlässliche Kennzeichnung und wirksame Kontrollen. In Europa machen wir uns dafür stark, dass unser bewährtes GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit), das vielen Verbrauchern als vertrauenswürdige Kennzeichnung bei der Auswahl dient, beispielhaft für die Einführung eines europäischen Sicherheitszeichens ist. In Deutschland nehmen wir durch eine beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelte „länderübergreifende Zentralstelle“ zur Koordinierung der Marktüberwachung eine Führungsposition im Bereich der Produktsicherheit ein.
Für die Verbraucher in Bayern kontrolliert die Bayerische Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern und Staaten der EU systematisch die Einhaltung dieser Standards und sorgt dafür, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder nach gebessert werden. Dabei geht es um Anforderungen bezüglich der
•der Sicherheit von Produkten,
•der Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten,
•Anforderungen anderer Eigenschaften und der Kennzeichnung von Produkten in Bezug auf Energieeffizienz und Lärmemissionen sowie
•sowie des freiwilligen GS-Zeichens
Die Marktüberwachung hat eine erhebliche Bedeutung für den Erhalt beziehungsweise für die Verbesserung des Niveaus der Sicherheit und Energieeffizienz von Produkten sowie deren Kennzeichnung. Dies wird umso deutlicher, wenn man sich die Europäischen Marktzugangsregelungen vor Augen führt, die die Herstellerverantwortung in den Vordergrund rücken: Wirtschaftsakteure dürfen ihre Produkte ohne staatliche Vorabprüfung und ohne staatliche Zulassungsverfahren auf den Markt bringen. Sie müssen im Vorfeld eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen erfüllt haben. Mit gesetzlichen Regelungen sind hier insbesondere das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das Medizinproduktegesetz (MPG), das Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) mit den darauf beruhenden Verordnungen gemeint, mit denen Europäische Binnenmarktregelungen in deutsches Recht umgesetzt worden sind.
Als Gegengewicht zu dieser liberalen Marktzugangsregelung verlangt die EU von den Mitgliedstaaten eine wirksame Marktüberwachung. Durch Stichprobenkontrollen soll überprüft werden, ob die Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen tatsächlich nachgekommen sind und ob die in Verkehr gebrachten Produkte den jeweils einschlägigen Anforderungen entsprechen. Diese Überwachung soll in Verbindung mit entsprechenden Sanktionen bei Verstößen die Einhaltung der europäischen Vorschriften sicherstellen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und die Bayerische Gewerbeaufsicht leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus und zum Schutz der Umwelt. Ihre Arbeit dient darüber hinaus aber auch dem fairen Wettbewerb: Wirtschaftsakteuren, die sich durch Umgehung der europäischen Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil erschleichen wollen, wird der Marktzugang verwehrt.