Finanzen
Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen
Nicht zuletzt die Entwicklungen im Rahmen der Finanzmarktkrise haben dazu geführt, dass das Vertrauen vieler Verbraucher in die Stabilität und Seriosität der Finanzmärkte, der Finanzprodukte und der Banken gestört ist. Nicht selten wurden von Geldinstituten Produkte angeboten, die den Bedürfnissen des Anlegers nicht entsprachen. Teilweise wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt, ohne auch die Risiken zu nennen. Erster Antriebsmotor für die Empfehlung solch unsicherer Anlageformen war wohl häufig die Provisionsbeteiligung der Vermittler. Für viele Anleger entstanden finanzielle Verluste.
Der Verbraucher muss bei allen Geldgeschäften über ausreichende und neutrale Informationen über die Sicherheit der ausgewählten Geldanlageform, über die Tragfähigkeit der Sicherungssysteme und die Krisenfestigkeit seiner Bank verfügen, um individuell entscheiden zu können.
Als Präventionsmaßnahme ist die finanzielle Allgemeinbildung der Verbraucher - angefangen schon bei Kindern und Jugendlichen - verstärkt zu fördern. Daneben steht der umfangreiche Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Anbietern und bei schlechter Beratung im Vordergrund.
Der Gesetzgeber hat inzwischen die Anforderungen an die Anlageberatung und Anlagevermittlung im Bereich von Wertpapieren verschärft. Nach der Abschaffung der kurzen Sonderverjährung bei Beratungsfehlern und der Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen seit dem 01. Juli 2011 bei Ihrer Kaufempfehlung dem Kunden auch ein Produktinformationsblatt vorlegen. Das Produktinformationsblatt soll auf zwei bis höchstens drei DIN-A4-Seiten die wesentlichen Eigenschaften des Anlageprodukts in übersichtlicher Form darstellen.
Inzwischen wurden weitere Verbesserungen durchgesetzt, die auch den so genannten "Grauen Kapitalmarkt", d.h. insbesondere Vermögensanlagen in Form von Anteilen an geschlossenen Fonds betreffen. Wir machen uns dabei insbesondere für eine schlagkräftige Finanzmarktaufsicht und strengere inhaltliche Vorgaben für geschlossene Fonds stark, um besser vor unseriösen und unsoliden Unternehmungen zu schützen.
Auch bei den von der EU ergriffenen Initiativen z.B. zur Information über Anlageprodukte oder die Richtlinie über Wohnimmobilienkredite und deren nationaler Umsetzung bringen wir uns aktiv für die Interessen der Verbraucher einbringen.
Neben den legislativen Verbesserungen werden von Bayern weitere Maßnahmen ergriffen. So fördern wir die unabhängige Anlageberatung durch die Verbraucherverbände. Zur Erarbeitung neuer innovativer Lösungen hatten wir einen Runden Tisch mit Experten aus allen betroffenen Bereichen eingerichtet. Zur Verbesserung der Verbraucherbildung fördern wir eine Reihe von Projekten. Ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen.