Bayerische Verbraucherpolitik
Verbraucherschutz geht jeden an!
Im Mittelpunkt der bayerischen Verbraucherpolitik steht der Verbraucher mit seinem individuellen Lebensstil und seinen berechtigten Ansprüchen und Erwartungen. Neben ordnungspolitischem Handeln ist die gemeinsame Übernahme der Verantwortung durch alle Beteiligten das Gebot der Stunde. Alle Akteure und gesellschaftlichen Gruppen – Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Verbände, Kirchen, Kommunen, Behörden und natürlich die Verbraucher selbst werden deshalb verstärkt einbezogen.
Das bayerische Verbraucherschutzministerium stellt sich den neuen Herausforderungen. Zusammen mit den beiden Verbraucherverbänden in Bayern, dem VerbraucherService Bayern und der Verbraucherzentrale Bayern, digitalisieren wir die Verbraucherarbeit in Bayern. Auf diese Weise sollen allen Bürgerinnen und Bürgern noch schneller und kompetent Verbraucherinformationen, Verbraucherbildungsangebote und Verbraucherberatung für eigenständige souveräne Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Ziele
- Erhöhung der Verbrauchersouveränität durch Information und Service
- Qualitätsgesicherte Angebote in Stadt und Land – Information, Bildung und Beratung
- Gesundheit und Sicherheit des Verbrauchers
- Verringerung der Gefahrenquellen
- Steigerung der Werteorientierung und des Qualitätsbewusstseins bei der Auswahl und der Nutzung von Lebensmitteln, technischen Produkten, Chemikalien und Dienstleistungen
- Schutz von Eigentum und Vermögen des Verbrauchers vor ungerechtfertigten Einbußen
- Transparenz in Herstellung, Produktion und Vertrieb von Gütern
- Ausführliche, wahre und verständliche Kennzeichnung der Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Chemikalien und technischen Produkten
Unsere Leitbilder
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Verbraucher, die souverän und eigenverantwortlich entscheiden
- Staatliche Aufsicht neben Eigenverantwortung der Wirtschaft
- Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen
- Nachhaltiger Konsum und Lebensstil
Unsere Handlungsprinzipien
- Vorsorge statt Reparatur
- Kontrolle und Eigenkontrolle
- Kooperative Politik
- Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe
Akteure
Seit November 2013 ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit,), den technischen und stofflichen Verbraucherschutz (Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit), Verbraucherpolitik, Verbraucherinformation, -bildung, -forschung sowie den wirtschaftlichen Verbraucherschutz federführend zuständig. Der rechtliche Verbraucherschutz ist beim Staatsministerium der Justiz angesiedelt, die Ernährung beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium versteht sich als Impulsgeber und Anwalt der Verbraucher. Als koordinierendes Verbraucherressort steht ihm ein politisches Initiativrecht zu.
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz, d.h. das Recht des Warenhandels und der Dienstleistungsverkehr, hat sich in den letzten Jahren zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Hier geht es zum Beispiel um Rechte beim Kauf bei einer mangelhaften Sache, unseriöse Gewinnversprechen, aufgedrängte Werbung, Internetplattformen, Datenschutz etc. Im Mittelpunkt steht der Anspruch des Verbrauchers auf Schutz vor ungerechtfertigten Vermögenseinbußen.
Gesundheitsrisiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die gesamte Bevölkerung sollen bereits frühzeitig ermittelt und rechtzeitig und wirksam bekämpft werden. Zuverlässige Kontrollen z. B. durch die Bayerische Gewerbeaufsicht und die Behörden der Lebensmittelüberwachung, transparente Qualitätssicherungssysteme, sichere Prognosemethoden sowie unabhängige und objektive Informationen sind dabei die wichtigsten Instrumente.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz: Koordinieren und gemeinsam für den Verbraucherschutz eintreten
In der Verbraucherschutzministerkonferenz beraten die Länder über Ausrichtung in der Verbraucherpolitik. Sie ist ein wichtiges Instrument bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Mitglieder sind die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Verbraucherschutz der Länder und des Bundes.
Von der Stärkung der Verbraucherrechte bei Geldanlagen, verbesserten Nährwert- und Lebensmittelkennzeichnungen, einem erhöhten Schutz vor Kostenfallen im Internet bis hin zur Einrichtung von Schlichtungsstellen: Viele Verbesserungen für Verbraucher wurden in den letzten Jahren von der Verbrauchschutzministerkonferenz (VSMK) angestoßen und in Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgreich auf den Weg gebracht.
Die VSMK wurde als ständige Konferenz im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Der Vorsitz wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Informationen zur laufenden Konferenz finden sich auf der Webseite der Verbraucherschutzministerkonferenz www.vsmk.de.