Nachhaltige Produkte
Die wichtigsten Aspekte für nachhaltige Produkte beinhalten Mindestanforderungen im Bereich Ökodesign zu Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Reparierbarkeit sowie Verbraucherinformationen, wie das EU-Energielabel.
ENERGIE- UND RESSOURCENEFFIZIENZ VON PRODUKTEN
In unserem Alltag verwenden wir viele Produkte, ohne darüber nachzudenken, was ihre Produktion und ihr Verbrauch für das Klima und die Umwelt bedeuten. Die Herstellung von Produkten verbraucht eine große Menge an Ressourcen wie Energie und Materialien. Neben der Herstellung der Produkte haben auch der Transport, die Verwendung und die anschließende Entsorgung erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. In der Planungs- und Entwurfsphase wird ein Großteil der Umweltauswirkungen eines Produkts bestimmt. Genau da setzt der systematische Gestaltungsansatz von Ökodesign an, um die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus zu verringern.
GRUNDKONZEPT VON ÖKODESIGN
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2005 mit der Ökodesign-Richtlinie einen Rahmen für die Festlegung von Mindestanforderungen für bestimmte Produktgruppen geschaffen. Der Anwendungsbereich wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert. Am Anfang wurden nur energiebetriebene Produkte betrachtet, später wurde der Anwendungsbereich auf energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet.
Der europäische Green Deal ist Europas aktuelle Strategie, damit die Union bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent wird. Dazu wurde eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte mit einem stark erweiterten Geltungsbereich und Anforderungen vonseiten der EU-Kommission vorbereitet. Sie schafft den Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktkategorien, um deren Kreislauffähigkeit, die Energieeffizienz und andere Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit erheblich zu verbessern. Eine erneute Ausweitung des Anwendungsbereichs auf möglichst viele Produkte und auf alle Phasen des Lebenszyklus soll dazu beitragen, dass bis 2030 ein erheblicher Teil der Produkte in der EU energie- und ressourcenschonend, reparierbar und recycelbar sind.
REGELUNGEN FÜR EINZELNE PRODUKTGRUPPEN
Spezielle Ökodesign-Anforderungen werden immer für bestimmte Produktgruppen festgelegt. Es handelt sich dabei um Verordnungen der Europäischen Kommission. Diese sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte jeweils die festgelegten Anforderungen erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden.
ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNG: DAS EU-ENERGIELABEL
Seit über 20 Jahren müssen Produkte, bei denen ein hoher Energieverbrauch entsteht, mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Zusätzlich gibt es für einige dieser Produkte sogenannte „Produktdatenblätter“. Über das Energielabel und das Produktdatenblatt kann der Verbraucher auf einfache Weise verschiedene Geräte vergleichen und das für ihn sparsamste ausfindig machen. Das spart Geld und schont die Umwelt. Das alte Energielabel mit seinen Effizienzklassen von A+++ bis D war bei zahlreichen Produktgruppen durch technische Inno-vationen nicht mehr aussagekräftig genug. Aus diesem Grund hat die EU die Effizienzklassen neu skaliert. Seitdem wird der Energieverbrauch bei den neuen Energielabeln auf Grundlage des jeweiligen Standes der Technik mit den Energieeffizienzklassen A bis G ausgedrückt. Die Etiketten der einzelnen Produktgruppen werden dazu schrittweise bis 2030 angepasst.
PRODUKTDATENBANK EPREL
Die Hersteller müssen ihre Produkte, die mit einem EU-Energielabel versehen sind, vor dem Verkauf auf dem EU-Markt seit 1. Januar 2019 in eine europäische Produktdatenbank registrieren. Die Produktdatenbank EPREL (European Product Registry for Energy Labelling) wurde mit der Verordnung (EU) 2017/1369 eingeführt und enthält für jedes registrierte Produkt das spezifische Produktdatenblatt und das EU-Energielabel. Mit einem verbindlichen QR-Code können Verbraucher/-innen direkt darauf zugreifen.
MARKTÜBERWACHUNG
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Ökodesign- und Energielabelanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert.
Ihr Ansprechpartner für ganz Bayern für den Bereich Ökodesign- und Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Links
- Verbraucherportal Bayern: Das EU-Energielabel
- Broschüre: Schneller Rat - Neues EU-Energielabel und Ökodesign-Vorschriften
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Präsentation der App "Energielabel"
- Umweltbundesamt (UBA): Informationen zum Thema Ökodesign
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM): Ökodesign / EU-Energielabel
- Bayerische Gewerbeaufsicht: www.gewerbeaufsicht.bayern.de