Wirtschaftlicher Verbraucherschutz in der Telekommunikation
Der Tarifdschungel auf dem Telekommunikationsmarkt stellt einen häufigen Beschwerdegrund für Verbraucher dar. Eine unüberschaubare Vielfalt unterschiedlicher Tarifbedingungen und Tarifdetails machen es selbst einem gut informierten Verbraucher fast unmöglich, einen realistischen Preisvergleich anzustellen.
Weitere Ursachen von Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationsbereich waren in der Vergangenheit (und sind teilweise immer noch) u. a. Schwierigkeiten beim Anbieterwechsel, die oft schlechte Erreichbarkeit von Hotlines sowie eine nicht immer optimale Dienstleistungsqualität. Daneben verursachten insbesondere mangelnde Transparenz bei Tarifen für call-by-call Telefonate sowie die Gebührenpflichtigkeit von Warteschleifen bei Service-Nummern und Mehrwertdiensten (z.B. 0180er- und 0900er-Nummern) Ärger bei Telefonkunden.
Um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, das seinen Bedürfnissen am besten entsprechende und wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen, ist es erforderlich, eine größtmögliche Transparenz über die wesentlichen Tarifmerkmale zu schaffen. Dies könnte mittels eines übersichtlichen und einheitlichen Datenblatts erfolgen.
Die 2012 in Kraft getretene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt wesentliche Verbesserungen für den Verbraucher mit sich. Hierzu zählt die Stärkung der Rechte der Kunden bei Anbieterwechsel und Umzug. So darf die maximale Unterbrechung nunmehr nicht länger als 24 Stunden betragen; bei Verzögerungen muss der alte Anbieter den Anschluss weiter bereitstellen. Außerdem reduziert sich das Entgelt bis zum Wechsel um 50%. Eine weitere Verbesserung ist die Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnort zu denselben Bedingungen und ohne Verlängerung von Mindestlaufzeiten. Zudem ist jetzt eine Kündigung innerhalb von drei Monaten möglich, wenn der Anschluss am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Einen großen Schritt in Richtung Verbraucherfreundlichkeit macht die TKG-Novelle mit der Eindämmung kostenpflichtiger Warteschleifen und der Pflicht zu Preisansagen bei Call-by-Call-Verbindungen. Vor Kostenfallen ist der Verbraucher jetzt besser geschützt durch das Recht auf Einrichtung kostenloser Drittanbietersperren und dem Verbot von Telefonsperren wegen Drittanbieterforderungen, wenn diesen rechtzeitig widersprochen wird und keine gerichtliche Verurteilung vorliegt. Des Weiteren wurde die Angabe von Identität und Leistung des Drittanbieters auf der Rechnung in hervorgehobener Form verpflichtend.
Aus Verbrauchersicht sind weitere Verbesserungen für den Verbraucher denkbar und werden von Bayern weiter verfolgt. Dazu gehören bessere Möglichkeiten der Kostenkontrolle (so genannte "Kostenairbags"), die Einführung eines Musterinformationsblatts zur Verbesserung der Transparenz und weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Kostenfallen.