Wirtschaftlicher Verbraucherschutz in Wettbewerb und Werbung
Der Verbraucher ist in seinem täglichen Geschäftsleben durch eine Vielzahl von "Fallstricken" gefährdet. Ein Dauerbrenner im wirtschaftlich-rechtlichen Verbraucherschutz sind unseriöse Geschäftspraktiken, angefangen von Gewinnmitteilungen über "Abzocke“ (also z. B. Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen), Internetfallen (z. B. Kostenpflichtigkeit im "Kleingedruckten“) bis hin zu unseriösen Lockvogelangeboten beim Discounter. Immer wieder Anlass zu Verbraucherbeschwerden sind so genannte "Kaffeefahrten", bei denen Veranstalter zur Teilnahme an Kurzreisen einladen, die viel versprechen, sich allerdings als Verkaufsveranstaltungen herausstellen. Deshalb hat Bayern gemeinsam mit Hessen hierzu einen Beschluss der 8. Verbraucherschutzministerkonferenz 2012 auf den Weg gebracht. Inhalt und Ziel des Beschlusses ist die Stärkung des gewerberechtlichen Rahmens, um wirksam unseriösen Kaffeefahrten Einhalt gebieten zu können. Gefordert werden unter anderen eine Erweiterung der Verkaufsverbote und eine Anhebung des Bußgeldrahmens. Weitere legislative Maßnahmen sind geplant.
Weiter müssen die gesetzlichen Vorschriften die aktuellen Entwicklungen (z. B. zunehmende Bedeutung von Internethandel und neuen Technologien) berücksichtigen, um dem Verbraucher bestmöglichen Schutz zu bieten.
Unser Ziel ist, dass der Verbraucher durch Information und Beratung in die Lage versetzt wird, souverän und eigenständig seine Geschäfte wahrzunehmen, dabei die Gefahren rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Hier sind die bayerischen Verbraucherverbände wichtige Partner.