Reiseverkehr
Die Gestaltung der Fahrgast- und Fluggastrechte ist in besonderem Maße von internationalen und europäischen Regelungen gekennzeichnet.
Im Juli 2009 trat das Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 in Kraft. Das Gesetz brachte für den Verbraucher eine Reihe von Verbesserungen mit sich. So bekommen Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr ab einer Verspätung von einer Stunde 25 % und ab zwei Stunden 50 % des Fahrpreises erstattet. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen wie eine Hotelübernachtung oder die Benutzung eines Taxis in Anspruch genommen werden. Nicht alle bayerischen Forderungen konnten durchgesetzt werden. So liegt der Fokus nun auf der Begleitung der praktischen Umsetzung des Gesetzes, hier insbesondere der Prüfung, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 wurden die Fluggastrechte deutlich gestärkt. Gelegentlich kommt es aber vor, dass Anbieter mit Lockvogelpreisen werben. Die Transparenz bei den Flugpreisen gilt es noch weiter zu verbessern.
Darüber hinaus werden wir im Rahmen der anstehenden Novellierung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dafür einsetzen, die Ansprüche von Flugreisenden im Falle von Überbuchungen, Annullierungen und Verspätungen klarer auszugestalten sowie vorhandene Regelungslücken zu schließen.
Zur besseren Information der Verbraucher haben wir einen handlichen Reiseratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Punkte bei der Reise mit der Bahn und dem Flugzeug sowie bei Pauschalreisen im Geldbeutelformat darstellt. Das Faltblatt "Ihre Rechte auf Reisen" aus der Reihe "Gut zu wissen" können Sie als pdf-Datei im Broschürenshop des Ministeriums herunterladen.