EU-einheitliche Anforderungen im Reiseverkehr
Reisen mit Heimtieren sowie Informationen über das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr
Reisen mit Heimtieren
Seit dem 29. Dezember 2014 gelten innerhalb der Europäischen Union geänderte Bestimmungen für den Reiseverkehr mit Heimtieren bzw. mit Hunden, Katzen und Frettchen. Sie dienen dazu, eine Einschleppung und Weiterverbreitung der Tollwut zuverlässig zu verhindern.
Für jedes Tier muss auf Reisen ein EU- Heimtierausweis mitgeführt werden, mit dem die Identität Ihres Tieres eindeutig nachgewiesen werden kann und aus dem hervorgeht, dass das Tier einen gültigen Tollwutschutz besitzt (Impfung frühestens ab der 12. Lebenswoche plus 21 Tage bis diese sicher wirksam ist).
Wiederholungsimpfungen müssen in den gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers vorgegebenen Zeitabständen erfolgen.
Die gelben internationalen Impfausweise werden nicht mehr anerkannt.
Darüber hinaus muss jedes Tier mittels Tätowierung oder Mikrochip eindeutig gekennzeichnet und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Die Kennzeichnung darf jedoch nicht nach der Impfung erfolgt sein. Ein EU-Heimtierausweis kann in Bayern von allen hierzu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden.
Für junge Heimtiere gilt, dass abweichend von der bisherigen Regelung, kein innergemeinschaftliches Verbringen, keine Einfuhr und auch kein Transit durch Deutschland ohne wirksame Tollwutschutzimpfung mehr möglich ist.
Verfügt das Tier über die oben genannten Anforderungen, so ist vor Reisen in Länder der Europäischen Union keine weitere Untersuchung durch Amts- oder Haustierarzt erforderlich.
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für:
- Irland,
- das Vereinigte Königreich,
- Malta
- und Finnland,
wo für Hunde zusätzliche Anforderungen zu beachten sind. Insbesondere ist hier eine Behandlung gegen Parasiten (Echinococcus) erforderlich, die frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt Ihres geplanten Eingangs in o.g. Länder von einem Tierarzt durchzuführen ist. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierausweises durch den behandelnden Tierarzt zu bescheinigen. Wer mit seinem Hund in eines der genannten Länder reisen möchte, sollte sich daher rechtzeitig über die Einzelheiten informieren.
Reisen in Drittländer
Bei Reisen in Drittländer, also Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind die dort geltenden Bestimmungen zu beachten.
Von besonderer Bedeutung sind allerdings die Anforderungen, die von Seiten der EU für die Wiedereinreise aus bestimmten Drittländern, sogenannten nicht gelisteten Drittländern, gestellt werden. Vor Reisen in Drittländer mit Tollwutvorkommen oder unbekannter Tollwutsituation, dazu gehören unter anderem so beliebte Urlaubsländer wie etwa
- die Türkei,
- Ägypten,
- Marokko,
- Tunesien,
- Thailand
- oder Indien
muss zusätzlich zu den genannten Anforderungen die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Blutuntersuchung vor der Ausreise aus Deutschland durch ein von der EU zugelassenes Labor bestätigt worden sein.
Die Blutentnahme sollte rechtzeitig vor Reisebeginn erfolgen, damit das Ergebnis noch in den Heimtierpass eingetragen werden kann.
Hinweis:
Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen auf Kosten des Einführers in das Herkunftsland zurückgesendet oder für die bis zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. In Einzelfällen – bei Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsverdachts – kann die Tötung angeordnet werden! Dabei können erhebliche Kosten anfallen.
Pro Person können höchstens je fünf Katzen, Hunde oder Frettchen mitgenommen werden. Nehmen Sie mehr Tiere mit oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Regelungen.
Wenn Sie einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen auf die Reise mitnehmen möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig über die für das betreffende Land geltenden Bestimmungen informieren.
Weitere Informationen zu Reisen mit Heimtieren erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Reisen mit sonstigen Tieren
Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen dürfen Ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten wären. Wenn aber mehr als 3 Kaninchen einreisen sollen, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind.
Reisen mit Heimvögeln innerhalb der EU
Nach den Vorgaben der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung können im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung nach Deutschland höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Vögel mitgeführt werden.
Im Falle von Papageien oder Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einreise von maximal 5 Heimvögeln in Begleitung ihres Besitzers aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der "Vogelgrippe" zu verhindern. Die Bedingungen regelt im Einzelnen die Entscheidung 2007/25/EG der Europäischen Kommission. Die Grundsätze der Regelung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Für Reisen in andere Mitgliedstaaten sind im Vorfeld die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfragen.
Informationen über das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr (Reiseproviant)
Um die Einschleppung von Tierseuchen durch das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr in die Europäische Union zu verhindern, wurde mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 206/2009 eine einheitliche Regelung geschaffen. Diese ist ab dem 1. Mai 2009 verbindlich anzuwenden.
Alles Wissenswerte zum Thema Reiseproviant finden Sie im Bereich "Weiterführende Informationen" am Ende dieser Seite.
Weiterführende Informationen
Reisen mit Heimtieren
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Informationen der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), Grenzkontrollstelle
- Tiere oder Pflanzen mitnehmen - Informationen der Europäischen Union
Muster der Tiergesundheitsbescheinigung zum Selbstausdruck
- Muster der Tiergesundheitsbescheinigung (deutsche Sprachfassung)
- Muster der Tiergesundheitsbescheinigung (englische Sprachfassung)