Organisation der Gewerbeaufsicht
Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Deutschland und in Bayern werden zunehmend durch die Gesetzgebung und die verschiedenen Gremien auf europäischer Ebene beeinflusst. Bevor diese europäischen Vorschriften aber in Deutschland zur Anwendung kommen können, müssen sie zumeist in deutsches Recht umgesetzt werden. Zuständig für den Vollzug der Vorschriften sind dann die jeweiligen Behörden der Bundesländer.
Um bundesweit einen möglichst einheitlichen Vollzug der Vorschriften im Arbeitsschutz und der Produktsicherheit zu gewährleisten, gibt es in Deutschland verschiedene Abstimmungsgremien. Außerdem existiert im deutschen Arbeitsschutz noch eine Besonderheit – das duale Arbeitsschutzsystem.
In Bayern werden die Vorschriften auf den Gebieten des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit durch die Gewerbeaufsichtsämter vollzogen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind als staatliche Behörden den Bezirksregierungen angegliedert. Sie bilden eine fachliche Einheit und sind direkt dem jeweiligen Regierungspräsidium unterstellt. In allen fachlichen Fragen unterstehen sie der Leitung durch die Abteilung für Arbeitsschutz und Produktsicherheit im Bayerischen Statsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Daneben werden die Gewerbeaufsichtsämter und das Ministerien durch Serviceleistungen in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Datenverarbeitung und der Öffentlichkeitsarbeit durch das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.