Klimapolitik in Bayern
Der bayerische Dreiklang: Klimaschutzgesetz, Klimaschutzprogramm und Finanzen
Der Klimawandel ist längst in Bayern angekommen – er ist spür- und messbar und zeigt klar und deutlich: Bayern bleibt von den unvermeidbaren Veränderungen des Klimawandels nicht verschont. Die Durchschnittstemperatur ist in den letzten 70 Jahren bereits um 1,9 °C gestiegen, im sensiblen Alpenraum sind die Temperaturen in den letzten 100 Jahren sogar doppelt so stark gestiegen wie im weltweiten Durchschnitt. Auch künftig erwarten wir mehr Extremwetterereignisse, nassere Winter und trockenere Sommer. Die Folgen dieser Entwicklungen zeigen sich auch in den Kommunen in Bayern und wirken sich auf das Leben der Menschen aus.
Der Schutz des Klimas ist eine Jahrhundertaufgabe und Bayern stellt sich dieser Herausforderung. Die gesetzlich fixierte Zielsetzung, bereits 2040 und damit schneller als Bund und EU Klimaneutralität zu erreichen, belegt dies klar und deutlich. Mit dem Dreiklang aus Klimaschutzgesetz, Klimaschutzprogramm und einer entsprechenden finanziellen Ausstattung wird der unbedingte Wille zu nachhaltigem Klimaschutz eindrucksvoll dokumentiert, den die Staatsregierung in gemeinsamer Anstrengung von allen Ressorts umsetzen will.
Der bayerische Weg zeigt schon jetzt deutliche Erfolge: Mit 6,6 Tonnen Treibhausgasemissionen pro Einwohner im Jahr 2022 unterschreitet Bayern den gesamtdeutschen Durchschnittswert von 8,9 Tonnen deutlich und gehört damit weltweit mit zu den fortschrittlichsten Industrieländern.
Das ist jedoch nicht ausreichend. Die Zielsetzungen des Pariser Klimaschutzabkommens fordern mehr. Im Bewusstsein seiner internationalen Vorbildfunktion handelt Bayern dabei konsequent nach den folgenden klimapolitischen Leitlinien:
- Wir handeln vorausschauend, um zukünftige Folgen des Klimawandels zu begrenzen.
- Wir handeln gemeinsam in dem Bewusstsein, dass jeder von uns und sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche betroffen sind.
- Wir stellen die enge Verzahnung von Klimaschutzgesetz-, Klimaschutzprogramm und angemessener Finanzmittel sicher.
- Wir fordern und leben die Vorbildfunktion des Staates und unterstützen entsprechend auch die Kommunen.
- Wir achten auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Klimaschutzes.
- Wir nutzen die Klimaforschung als Grundlage für einen wirkungsvollen Klimaschutz.
- Wir handeln lokal im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung.
Die Klimaneutralität Bayerns – ein Mitmach-Projekt
Bis 2040 soll Bayern klimaneutral werden. Umgesetzt werden kann dieses Ziel nur in gemeinsamer Anstrengung. Die Aktion „Wir machen mit! Klimaneutrales Bayern 2040“ lädt deshalb alle Organisationen in Bayern ein, sich an der Aktion zu beteiligen, ihren Beitrag zu leisten und dies mit einem personalisierten Aktionslogo zu dokumentieren. Öffentlichkeitswirksam können die geleisteten Anstrengungen zudem im Internet dargestellt werden.
Bayerns Beitrag zur internationalen Klimapolitik
In dem Bewusstsein, dass Klimaschutz nur global gelingen kann, hat sich Bayern für ein wirkungsvolles globales Klimaschutzabkommen in Nachfolge des Kyoto-Protokolls engagiert. Mit den Beschlüssen von Paris ist dies gelungen: die internationale Staatengemeinschaft hat ein gemeinsames Fundament für den erfolgreichen Kampf gegen die Erderwärmung gelegt und sich geschlossen ihrer Verantwortung für die Zukunft gestellt. Im Abkommen von Paris verpflichten sich die Staaten, den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Der Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen soll so schnell wie möglich gestoppt, die Emissionen zügig reduziert werden. In der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts bereits sollen die menschengemachten Treibhausgasemissionen und deren Bindung in ein Gleichgewicht gebracht werden, beispielsweise durch sogenannte Senken wie Moore, Wälder und Meere. Außerdem erhalten die ärmeren Staaten ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar, um sich auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorbereiten zu können.
Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossen und am 22.04.2016 bei den Vereinten Nationen in New York feierlich unterzeichnet. Über 170 Staaten waren vertreten, das ist Weltrekord. Noch nie haben so viele Staaten am ersten Tag der Unterzeichnungsperiode einen völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben.
Paris hat geliefert, nun müssen die Beschlüsse weltweit umgesetzt werden. Bayern steht kompromisslos zu den Zielen von Paris und will engagiert zu ihrer Umsetzung beitragen. Als Hightech-Land geht Bayern mit gutem Beispiel voran und dokumentiert durch seine ambitionierten Klimaschutzziele und die zu seiner Umsetzung beschlossenen Maßnahmen klar seine Klimaverantwortung und die sich daraus ergebenden Handlungsverpflichtungen. In Wahrnehmung seiner internationalen Vorbildfunktion hat Bayern das „Under2MoU“ (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Dabei handelt es sich um die mittlerweile aktualisierte internationale Vereinbarung, bis 2030 die jeweiligen Treibhausgasemissionen um 45 % unter das Niveau von 2010 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die sogenannte „Under2Coalition“ umfasst eine Gruppe von Bundesstaaten, Ländern, Regionen und Kommunen auf der ganzen Welt, die sich ehrgeizige Ziele zur Eindämmung des Klimawandels setzt. Sie repräsentiert 1,75 Milliarden Menschen aus über 40 Nationalstaaten - das entspricht knapp 50 % der Weltwirtschaftsleistung.
Emissionshandel in der Europäischen Union
Das Ziel des Emissionshandels in der Europäischen Union ist es, mit Hilfe marktbezogener Maßnahmen den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren und klimaschonende Technologien zu fördern. Dahinter steht das Prinzip, dass es für jede Emission einer Berechtigung in Form eines Emissionszertifikats bedarf. Diese Emissionszertifikate können unter bestimmten Voraussetzungen unter den Emittenten gehandelt werden. Mit der Festlegung einer Emissionsobergrenze wird das Angebot an verfügbaren stehenden Emissionszertifikaten knapper. Bei gleichbleibender Nachfrage der Emittenten steigt der Preis pro Emissionszertifikat. Dadurch steigt wiederum der Anreiz, Emissionen zu vermeiden. Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist im Wesentlichen die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungsplänen und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte. Einzig die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen liegt in der Zuständigkeit der Länder, in Bayern beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Im Rahmen des Europäischen Green Deals wurden auf Ebene der EU die Regelungen für den Emissionshandel weiterentwickelt und auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet. Generell hat die Etablierung und Ausweitung des Emissionshandelssystems gegenüber Klimaschutzmaßnahmen anderer Art den Vorteil, dass es sich um ein marktbasiertes Modell handelt, durch das eine ökonomische Anreizwirkung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen erzelt wird. Die Bepreisung von Treibhausgasemissionen durch ein Emissionshandelssystem stellt einen der zentralen Bausteine für ein effizientes und effektives Erreichen der Klimaneutralität dar. Bayern setzt sich dafür ein, die Länder am Aufkommen der CO2-Bepreisung im Umfang von mindestens 25 % zu beteiligen. Der Bund vereinnahmt diese Mittel (Aufkommen 2023: 19,2 Mrd. Euro) bisher vollständig und dotiert damit den Klima- und Transformationsfonds, von dem insbesondere Kommunen bislang nur über einzelne Förderprogramme und in zu geringem Umfang profitieren können.
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) in der Fassung vom 1. Januar 2023
- Klimaschutzprogramm gemäß Art. 5 BayKlimaG (30.07.2024)
- Wir machen mit! Klimaneutrales Bayern 2040
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) - IZU (bayern.de)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - IZU (bayern.de)