Klimaneutrale Staatsverwaltung
Gemäß bayerischem Klimaschutzgesetz (Art. 3 Abs. 2) sollen die Staatskanzlei sowie die Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Hierzu wurde erfolgreich eine Startbilanz für das Bilanzjahr 2021 erstellt.
Für das Jahr 2022 wurde diese Bilanz aktualisiert. Die nicht vermeidbaren und somit auszugleichenden THG-Emissionen der Staatsministerien für das Jahr 2022 summieren sich auf insgesamt 7.226 Tonnen CO2-Äquivalente (t CO2e) einschließlich auszugleichender Flüge.
Die Aufteilung der Emissionen ist wie folgt:
- Scope 1: 588 t CO2e (8,1 %)
- Scope 2: 1.571 t CO2e (21,8 %)
- Scope 3: 5.067 t CO2e (70,1 %), inklusive der von den Ressorts gemeldeten Sicherheitsaufschläge.
Dabei wurden die folgenden fünf Scope 3-Emissionsquellen für das Jahr 2022 erfasst:
- IT-Ausstattung: 3.602 t CO2e (50 %)
- Vorkette Strom/Wärme: 380 t CO2e (5,2 %)
- Dienstreisen: 607 t CO2e (8,4 %)
- Abfall: 75 t CO2e (1,0 %)
- Papierverbrauch: 207 t CO2e (2,9 %)
Das ergibt in der Summe der Scope 3-Emissionen 4.871 t CO2e, ohne Sicherheitsaufschläge.
Auf Basis dieser Daten erfolgte die Beschaffung der erforderlichen Emissionszertifikate zum Preis von durchschnittlich 23,50 Euro (Gesamtkosten: 169.811 Euro.). Damit sind erstmals die THG-Emissionen der Staatsministerien ausgeglichen und das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität für das Jahr 2022 erreicht.