Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Förderprogramm BioWärme Bayern für die Errichtung von Biomasseheizwerken
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Der Energieträger Holz ist gerade in Bayern ein wertvoller klimaneutraler Rohstoff, der fossile Kraftwerke vor allem im Wärmebereich ersetzen kann. Der Umstieg auf Biomasse-Anlagen soll daher für Kommunen und Unternehmen entsprechend gefördert werden.
Beschreibung:
- Mit "BioWärme Bayern" sollen Anreize für die klimaneutrale Wärmeversorgung auf Basis von Holz aus der Region gesetzt und den Ersatz fossil betriebener Anlagen durch moderne und effiziente Biomasseheizwerke gesetzt werden.
- Das neue Förderprogramm BioWärme Bayern ersetzt das erfolgreiche und an Kommunen, Unternehmen und kirchliche Einrichtungen gerichtete Programm BioKlima und setzt neue Schwerpunkte:
- Ein Fuel Switch-Bonus (Zusatzförderung in Höhe von + 10 Prozentpunkten zur Basisförderung) wird gewährt, wenn durch die feste Biomasse, die in den geförderten Biomasseheizwerken für die Wärmegewinnung eingesetzt wird, (mehrheitlich) fossile Energieträger substituiert werden.
- Gefördert werden Investitionen in Nahwärmenetze, die Endkunden mit Wärme aus neu errichteten und über "BioWärme Bayern" geförderten Biomasseheizwerken versorgen.
- Die Förderhöchstgrenze wird auf 450.000,- Euro angehoben. - Die Förderung erfolgt wie schon zuvor auf Antrag bei der Bewilligungsbehörde, dem Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe. Förderung erfolgt in Form nicht-rückzahlbarer Zuwendungen (Projektförderung) als Anteilsfinanzierung.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Förderprogramm; Unternehmen
Federführendes Ressort:
StMWI
Betroffene/s Ressort/s:
StMWi
Umsetzungsindikatoren:
- Kumulierte bewilligte Fördermittel
Wirkungsindikatoren:
- Durch die Förderung von Projekten kumulierten vermiedenen THG-Emissionen
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft seit dem 25. Mai 2023