Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Energetische Umstellung der land- und forstwirtschaftlichen Maschinen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe der Justizvollzugsanstalten
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Für eine umfassende Klimaneutralität sollen die land- und forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge und Maschinen der bayerischen Justizvollzugsanstalten auf erneuerbare Energieträger umgestellt bzw. Neufahrzeuge angeschafft werden.
Beschreibung:
- Die Kraftfahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft sind auf die Verwendung von regenerativen Energieträgern, wie z. B. Pflanzenöl und Biodiesel, CNG und Strom, umzustellen.
- Die Staatsregierung übernimmt die Kosten für die Anschaffung von Neufahrzeugen mit regenerativen Energieträgern anstelle der bisher im Einsatz befindlichen Diesel-Traktoren und Maschinen.
- Anders als viele Fahrzeuge im Zuständigkeitsbereich des StMELF sind die im Zuständigkeitsbereich des StMJ betriebenen Maschinen aufgrund ihres Alters regelmäßig nicht umrüstbar und müssen insoweit nach und nach ersetzt werden.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Staatsverwaltung; Transport und Mobilität
Federführendes Ressort:
StMJ
Betroffene/s Ressort/s:
StMJ
Umsetzungsindikatoren:
Anzahl der durchgeführten und Anzahl der laufenden Umstellungen (Ersatzbeschaffungen, Umrüstungen)
Wirkungsindikatoren:
THG-Einsparung (in t CO2-Eqv. pro Jahr) im Vergleich zu fossilem Kraftstoff
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2020
Umsetzungsende: 2029
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft.