Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Klimaverträgliche Mindeststandards für staatliche Kantinen
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Ernährungsweise kann einen Beitrag zur gewissen Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen leisten. Aufgrund der Vorbildfunktion des Staates sollen die staatlichen Kantinen bis 2025 ihre Angebote auf mindestens 50 % regionaler und biologischer Erzeugung umstellen.
Beschreibung:
- Im Sinne der Vorbildfunktion des Staates wurden alle Ressorts und die StK beauftragt, bis spätestens 2025 einen Anteil von mindestens 50 % Waren aus regionaler oder biologischer Erzeugung in allen staatlichen Kantinen zu erreichen und dabei mit ihren Ministeriumskantinen zu beginnen (Ministerratsbeschluss vom 13.01.2020). Der aktuelle KoaV bekräftigt das Ziel.
- Das StMELF hat hierfür zwei ressortübergreifende Arbeitsgruppen gegründet, um sowohl die Ministeriumskantinen als auch die nachgeordneten Behörden der Ressorts bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen.
- Die bayernweit acht Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung an den ÄELF unterstützen die Kantinen u. a. mit dem Coaching Behördengastronomie bei der Umsetzung.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Ernährung; Staatsverwaltung
Federführendes Ressort:
StMELF
Betroffene/s Ressort/s:
StK; StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
- Mehrkosten für Bioware und regionale Ware
- Anzahl der der staatlichen Kantinen mit einem Warenanteil aus regionaler (biologischer oder konventioneller) Erzeugung von mindestens 50 %
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2020
Umsetzungsende: 2025
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft.