Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Klimaneutrale Staatsverwaltung
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die bayerischen Staatsministerien sind seit dem Jahr 2023 klimaneutral, für die unmittelbare Staatsverwaltung ist dies bis 2028 angestrebt. Der Freistaat stellt sich seiner Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen und nimmt eine Vorbildfunktion ein.
Beschreibung:
- Die Treibhausgasemissionen der einzelnen Ressorts einschließlich nachgeordneter Behörden und Einrichtungen sollen ermittelt werden.
- Auf der Basis von ressortspezifischen Treibhausgasbilanzen ist das Potenzial für Emissionsminderungsmaßnahmen festzustellen. Die identifizierten Maßnahmen sind durch die jeweiligen Ressorts möglichst umzusetzen.
- Nach Ermittlung der verbleibenden Restemissionen sollen diese mit Hilfe geeigneter Projekte und möglichst auch durch Projekte in Bayern bzw. im Ausland vorrangig in bayerischen Partnerregionen ausgeglichen werden
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Staatsverwaltung
Federführendes Ressort:
StMUV
Betroffene/s Ressort/s:
StK; StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
- Anzahl der klimaneutralen Behörden
Wirkungsindikatoren:
- Masse an reduzierten THG-Emissionen (in t CO2-Eqv. pro Jahr)
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 22.07.2024
Umsetzungsende: 30.04.2027
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung gem. Ministerratsbeschluss vom 22.07.2024