Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Klimaneutrale Staatsverwaltung
Umsetzungsfortschritt
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
Zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Klimaneutralität der unmittelbaren Staatsverwaltung ist bis 2028 angestrebt. Der Freistaat stellt sich seiner Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen und nimmt eine Vorbildfunktion ein.
Beschreibung:
- Die Treibhausgasemissionen nachgeordneter Behörden und Einrichtungen der einzelnen Ressorts sollen ermittelt werden.
- Auf der Basis von ressortspezifischen Treibhausgasbilanzen ist das Potenzial für Emissionsminderungsmaßnahmen festzustellen. Die identifizierten Maßnahmen sind durch die jeweiligen Ressorts möglichst umzusetzen.
- Nach Ermittlung der verbleibenden Restemissionen sollen diese mit Hilfe geeigneter Projekte und möglichst auch durch Projekte in Bayern bzw. im Ausland vorrangig in bayerischen Partnerregionen ausgeglichen werden
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Staatsverwaltung
Federführendes Ressort:
StMUV
Betroffene/s Ressort/s:
StK; StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
- Anzahl der klimaneutralen Behörden
Wirkungsindikatoren:
- Masse an reduzierten THG-Emissionen (in t CO2-Eqv. pro Jahr)
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 22.07.2024
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung gem. Ministerratsbeschluss vom 22.07.2024