Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Kommunaler Klimaschutz: Energieoptimierung in Kläranlagen
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Durch Optimierungsmaßnahmen können bei kommunalen Kläranlagen deren Energieverbräuche wesentlich reduziert werden, im besten Falle wird eine energieautarke Kläranlage erreicht.
Beschreibung:
- Die Datenbank DABay (Datenverbund Abwasser Bayern) als Benchmarking-Instrument für den Energieverbrauch auf Kläranlagen ist einzurichten und auszubauen.
- Die Forschung auf dem Gebiet der Energieeinsparung und -nutzung auf Kläranlagen (z. B. Power to Gas) soll verstärkt werden.
- Die Förderung der Umsetzung von Energieoptimierungsmaßnahmen auf Kläranlagen bis hin zur energieautarken Kläranlage, die im Jahresmittel genauso viel oder mehr Energie erzeugt, als sie benötigt, soll geprüft werden.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Abfall und Recycling; Kommunen; Wasser
Federführendes Ressort:
StMUV
Betroffene/s Ressort/s:
StMI; StMUV
Umsetzungsindikatoren:
- Höhe der Gesamtausgaben der geförderten Energieoptimierungsmaßnahmen
- Kosten für Einrichtung der Datenbank DABay
- Anzahl der geförderten Energieoptimierungsmaßnahmen
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2020
Umsetzungsende: 2025
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Datenbank DABay (Datenverbund Abwasser Bayern) als Benchmarking-Instrument für den Energieverbrauch auf Kläranlagen wurde im Januar 2023 installiert. Die Forschung auf dem Gebiet der Energieeinsparung und -nutzung auf Kläranlagen (z. B. Power-to-Gas) soll verstärkt werden. Die Förderung der Umsetzung von Energieoptimierungsmaßnahmen auf Kläranlagen bis hin zur energieautarken Kläranlage, die im Jahresmittel genauso viel oder mehr Energie erzeugt, als sie benötigt, wird geprüft. Die für 2024 geplante Neuauflage der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu rechnen, in der verbindliche Vorgaben zum Erreichen der Energieautarkie mit Fristsetzung formuliert sind, ist abzuwarten.