Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Umweltkreditprogramm
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Durch Ökodarlehen - bzw. kredite sollen mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen angeregt werden.
Beschreibung:
- Um eigenverantwortliche Umweltschutzinvestitionen zu ermöglichen, sollen mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätigen Ökodarlehen gewährt werden.
- Voraussetzung ist, dass ein über rechtliche Anforderungen hinausgehender Umweltschutzeffekt erreicht wird, wie z. B. eine Minderung von Treibhausgasemissionen um wenigstens 20 % oder eine entsprechende Unterschreitung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Effekt ist im Rahmen der Antragstellung in konkreter Form darzulegen.
- Für die Gewährung des Ökokredits gelten die Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm).
- Die ordnungsgemäße, insbesondere zweckentsprechende Verwendung der Darlehen wird von den Hausbanken und der LfA Förderbank Bayern nach Maßgabe der Allgemeinen Darlehensbestimmungen überwacht.
- Die finanzierten Vorhaben müssen binnen eines Jahres nach Abschluss des Darlehensvertrags begonnen werden.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Förderprogramm; Klimaanpassung; Unternehmen
Federführendes Ressort:
StMUV
Betroffene/s Ressort/s:
StMWi; StMUV
Umsetzungsindikatoren:
- Anzahl und Höhe der Gesamtausgaben der gewährten Ökokredite
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende: 31.12.2024
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft.