Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Windkraft: Ausbau und Reform
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die bestehende 10H-Regelung wurde reformiert; für sechs Fallgruppen wurde der Mindestabstand zur schutzwürdigen Wohnbebauung auf 1.000 m verkürzt.
Beschreibung:
- 10H reformieren und mit Ausnahmetatbeständen arbeiten
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB; StMWi
Umsetzungsindikatoren:
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Geeignete Kennziffern des Energiemonitorings nach § 98 EEG (Bericht in der Zuständigkeit StMWi)
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2022
Umsetzungsende: 2023
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Maßnahme ist umgesetzt: am 16.11.2022 ist die Neuregelung des Art. 82 Abs. 5 und Art. 82a BayBO in Kraft getreten. Die bisherige 10H-Regelung wurde reformiert und für sechs Fall-gruppen der Mindestabstand zur schutzwürdigen Wohnbebauung auf 1.000 m verkürzt. Die Fallgruppen sind: Regionalplanerisch ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Flächen um Gewerbe- und Industriegebiete; vorbelastete Flächen an Haupteisenbahnstrecken, Auto-bahnen und Bundesstraßen; Repowering; Flächen auf militärischem Übungsgelände und Flä-chen im Wald. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, welches am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber Bayern verpflichtet bis 31.12.2027 1,1 % und bis 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen.