Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Einsatz von PV im Verkehrsbereich von Bundes- und Staatsstraßen
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Aufgrund des Flächennutzungskonflikts bei der Errichtung von PV-Anlagen sollten alle verfügbaren Flächen zur Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Großes Potenzial besteht hierbei im Verkehrsbereich, in dem PV-Anlagen z. B. an Lärmschutzanlagen, Böschungen und Innenbereichen von Anschlussstellen errichtet werden.
Beschreibung:
An Bundes- und Staatsstraßen kann in geeigneten Fällen die Nutzung von Straßenbestandteilen, wie z. B. Lärmschutzanlagen, Böschungen, Innenbereiche von Anschlussstellen für die Errichtung von PV-Anlagen in Frage kommen, sofern im Einzelfall u. a. auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB gegeben ist.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Transport und Mobilität
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB
Umsetzungsindikatoren:
? Größe der insgesamt zur Verfügung stehenden Lärmschutzwandfläche in m2 in Relation zu der tatsächlich für PV-Nutzung geeigneten Lärmschutzwandfläche ? Größe der insgesamt zur Verfügung stehenden Böschungsfläche in m2 in Relation zu der tatsächlich für PV-Nutzung geeigneten und zur Verfügung stehenden Böschungsfläche.
Wirkungsindikatoren:
THG-Einsparung je produzierter Kilowattstunde (Ertrag) nach künftigem Strommix in Bayern (in t CO2-Eqv. pro Jahr)
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2022
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Studien für PV-Potenzialanalysen abgeschlossen - Resonanz auf Veröffentlichung im Energie-Atlas Bayern bleibt abzuwarten.