Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Förderprogramm Wasserkraftanlagen
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Wasserkraft leistet einen wichtigen Beitrag zur erneuerbarer Stromproduktion in Bayern. Mittels eines Förderprogramms soll die Stromproduktion aus Wasserkraft bei gleichzeitiger Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes gesteigert werden.
Beschreibung:
- Die Stromerzeugung mit Wasserkraft verursacht nur sehr geringe Treibhausgasemissionen. Die ganzjährig verfügbare Wasserkraft ist - neben der Photovoltaik - Spitzenreiter bei der regenerativen Stromerzeugung in Bayern.
- Mit dem Förderprogramm soll ein Anreiz geschaffen werden, Investitionen für Ertüchtigungen, für Wiederinbetriebnahmen und für Ersatzbauten und Neubauten von Wasserkraftanlagen zu tätigen. (Voraussetzung ist eine EEG-Förderung). Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung können als zuwendungsfähige Kosten eingerechnet werden.
- Schwerpunkt: Durch die geförderten Maßnahmen soll die Stromproduktion aus Wasser-kraft bei gleichzeitiger Verbesserung der ökologischen Situation gesteigert werden.
- Die kumulierende Investitionskostenförderung für kleine Wasserkraftanlagen mit EEG-Förderung ist nur bei nachgewiesenem Bedarf möglich.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Förderprogramm; Wasser
Federführendes Ressort:
StMWI
Betroffene/s Ressort/s:
StMWi
Umsetzungsindikatoren:
Kumulierte Anzahl der Förderfälle differenziert nach Ertüchtigung, Wiederinbetrieb-nahme und (Ersatz)-Neubauten
Wirkungsindikatoren:
Kumulierte vermiedene THG-Emissionen (in t CO2-Eqv. pro Jahr)
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Seit 2021; das Programm läuft.