Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
PV-Anlagen auf nichtstaatlichen Gebäuden
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Aufgrund der Novelle des BayKlimaG bzw. der BayBO im Jahr 2022 werden ab dem 1. März 2023 bzw. 1. Juli 2023 Eigentümer von Nichtwohngebäuden verpflichtet, PV-Anlagen in angemessenem Umfang zu betreiben. Ebenso existiert eine Soll-Vorgabe für Eigentümer von Wohngebäuden ab dem 1. Januar 2025.
Beschreibung:
- Verpflichtung nichtstaatlicher Akteure zur Errichtung von PV-Anlagen
- Differenzierung nach Art des Gebäudes
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Kommunen; Unternehmen
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB; StMWi; StMUV
Umsetzungsindikatoren:
Wirkungsindikatoren:
- Kumulierte vermiedene THG-Emissionen durch die Errichtung von PV-Anlagen auf Nicht-Wohngebäuden
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: bereits umgesetzt: - Pflicht für Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Bauanträge ab 1. März 2023 bzw. 1. Juli 2023 eingereicht wurden, auf Dachflächen PV-Anlagen in angemessenem Umfang zu errichten und zu betreiben, Art. 44a Abs. 2 BayBO. - Soll-Vorgabe für Eigentümer von Wohngebäuden, deren Bauanträge ab 1. Januar 2025 eingereicht werden, auf Dachflächen PV-Anlagen in angemessenem Umfang zu errichten und zu betreiben, Art. 44a Abs. 2 BayBO.