Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ermöglicht es nun, Erneuerbare Energien-Anlagen im Denkmalbereich zu installieren und somit neues Potenzial für eine regenerative Strom- und Wärmeerzeugung zu heben.
Beschreibung:
- Das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) wurde an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst.
- Durch stärkere Herausstellung des aktiven Beitrags der Denkmalpflege zum Klimaschutz und Anpassung der denkmalrechtlichen Position zur Nutzung regenerativer Energien werden Belange des Denkmalschutzes und der Energieversorgung verbunden, Zielkonflikte aufgelöst und eine deutliche Erhöhung von PV-, Solar- und Geothermie-Anlagen im Denkmalbereich erreicht werden.
- Soweit die denkmalverträglichen Maßnahmen in den beiden Bereichen mit Mehrkosten verbunden sind, werden diese vom Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt (die Förderung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Denkmalförderung - dafür konnten im HH 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 2 Mio. ? eingestellt werden).
- Bei Windkraftanlagen sollen die Erlaubnisverfahren
- im Umfeld von Denkmälern künftig nur noch auf die besonders landschaftsprägenden Denkmäler (ca. 100 in ganz Bayern) beschränkt werden, dort aber nur denkmalverträgliche Lösungen möglich sein,
- im Gegenzug im übrigen Bereich gänzlich entfallen. Für die deutliche Einschränkung der Erlaubnispflicht wurde eine Befristung im Einklang mit dem EEG aufgenommen.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien
Federführendes Ressort:
StMWK
Betroffene/s Ressort/s:
StMWK
Umsetzungsindikatoren:
- Aufbau der Strukturen zur Erfassung der Anzahl der jährlich installierten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie im Bereich von Denkmälern in 2025
- Jährlicher Bericht des BLfD zu umgesetzten Maßnahmen im Denkmalbereich ab Mai 2026
- Anzahl der Anlagen für erneuerbare Energien an und in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten infolge der Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes getrennt nach Anlagentyp. Als wesentlich für die Wirkungsindikatoren werden PV-Anlagen und Wärmepumpen erachtet.
Wirkungsindikatoren:
- CO2-Einsparung durch die Installation von PV-Anlagen an und in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten infolge der Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
- CO2-Einsparung durch die Installation von Wärmepumpen in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten infolge der Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
- Die Angabe der konkreten Wirkungsindikatoren kann ab Mai 2026 erfolgen.
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2023
Umsetzungsende: 2023
Angaben zum Stand der Umsetzung: Das Gesetz zur Änderung des BayDSchG vom 23. Juni 2023 ist am 1. Juli 2023 in Kraft getre-ten (GVBl. Nr. 12/2023, S. 251 ff.).