Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern hat mehrere wichtige Änderungen für die Energiewende und den Klimaschutz in Bayern festgelegt, allen voran die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für unterschiedliche, dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dienlichen Vorhaben.
Beschreibung:
- Am 01.06.2023 ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) in Kraft getreten. Die aktualisierte Verordnung enthält zahlreiche neue und überarbeitete Festlegungen, die sich mit dem Potenzial der Erneuerbaren Energien (z. B. Ausbau der Photovoltaik entlang von Infrastruktureinrichtungen, auf Dachflächen, multifunktionale Flächennutzung) beschäftigen. Darüber hinaus stellt sie den 18 Regionalen Planungsverbänden einen erweiterten Instrumentenkasten zur Verfügung, der u. a. enthält:
- die verpflichtende Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in Höhe von 1,1 % der Landesfläche (bayerisches Zwischenziel laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie die Möglichkeit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen umfasst, um für die Windenergienutzung geeignete Flächen zu sichern, überörtlich raumbedeutsame Windenergieanlagen in raumverträgliche Standorte zu lenken und einen unkoordinierten, die Landschaft zersiedelnden Ausbau zu verhindern (VBG Windenergie).
- Sicherung von Trassen für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, um den erforderlichen Ausbau der Schieneninfrastruktur nicht durch kleinräumige Pla-nungen zu gefährden oder regional präferierte Trassenführungen zu sichern,
- Sicherung von Trassen für den überörtlichen Radverkehr, um die Realisierung neuer Trassen für einen effektiven überörtlichen Radverkehr (z. B. für Radschnellwege) während des Konzeptions- und Planungszeitraums zu sichern,
- Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Klimaschutz, um Flächen, die als Kohlenstoffspeicher oder -senken dienen, in den Regionalplänen zu sichern,
- Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, um die Errichtung flächenintensiver Freiflächen-Photovoltaikanlagen an raumverträglichen Standorten zu befördern.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Erneuerbare Energien; Klimaanpassung; Kommunen; Landwirtschaft; Naturschutz; Transport und Mobilität; Wald; Wasser
Federführendes Ressort:
StMWI
Betroffene/s Ressort/s:
StMWi
Umsetzungsindikatoren:
- Inkrafttreten der LEP-Teilfortschreibung
- Fläche der Vorranggebieten für Windenergieanlagen, die das 1,1% Ziel einhalten
- Anzahl der Regionalpläne mit erfolgter Anpassung: Gebietskategorie Klimaschutz (Vorrang- & Vorbehaltsgebiete für Kohlenstoffspeicher oder -senken)
- Anzahl der Regionalpläne mit erfolgter Anpassung: Gebietskategorie Klimaanpassung (Vorrang- & Vorbehaltsgebiete für die Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen)
- Anzahl der Regionalpläne mit erfolgter Anpassung: Gesicherte Trassen
- Anzahl der Regionalpläne mit erfolgter Anpassung: Gebietskategorie Erneuerbare Energien: Vorrang- & Vorbehaltsgebiete zur Förderung erneuerbarer Energien
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2022
Umsetzungsende: 2027
Angaben zum Stand der Umsetzung: Gemäß der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern § 1 Abs. 2 sind die 18 Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach dem 01.06.2023 an das Bayerische Landespla-nungsgesetz und an das Landesentwicklungsprogramm Bayern anzupassen