Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Energiestandards staatlicher Gebäude
Aktionsfeld:
3 - Klimabauen und Klimaarchitektur
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Seit 2011 verfolgt die Staatsregierung das Ziel, vorbildhafte Energiestandards über die gesetzl. Anforderungen hinaus bei staatl. Baumaßnahmen (Neubau, Sanierung) anzuwenden. Aufgrund der klimapolitischen Entwicklungen auf EU-, Bundes- und Landesebene wurde der energetische Standard 2023 fortgeschrieben und angepasst.
Beschreibung:
- Der Freistaat Bayern hatte für seine eigenen Bauten bereits 2011 einen vorbildlichen, über die damaligen gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden energetischen Standard eingeführt, (u. a. Passivhausstandard für neue Verwaltungsgebäude, Gebäudehülle übriger Bauten 30% besser als gesetzlich gefordert).
- Der seit 2023 anzuwendende Standard erweitert die Anwendung des hocheffizienten Passivhausstandards auf alle geeigneten staatlichen Neubauten. Im Übrigen orientiert sich der energetische Standard an den Energieeffizienzfestlegungen des Bundeshochbaus für Neubau und Sanierungen.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Staatsverwaltung
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StK; StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
- Regelmäßiger Sachstandsbericht
- Unterschreitung der gesetzlichen Primärenergiebedarfe
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2011 bzw. 2023
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft.