Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Förderung des kommunalen und mehrgeschossigen privaten Holzbaus
Aktionsfeld:
3 - Klimabauen und Klimaarchitektur
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Auch der Holzbau im kommunalen und privaten Bereich soll vom Freistaat gefördert werden, sowohl um energiebezogene Emissionen beim Bauen zu verringern als auch um CO2 dauerhaft zu binden.
Beschreibung:
- In der Regierungserklärung "Klimaland Bayern" wurde der Holzbau zu einem wichtigen Bestandteil der staatlichen Klimastrategie erklärt, in dem u. a. pro Jahr die Förderung von 50 kommunalen Holzbauten und durchschnittlich 400 privaten mehrgeschossigen Holzbauten bis 2030 vorgegeben wurden.
- Grundlage der Richtlinie ist der aktive Klimaschutz, daher geht es insbesondere um die Reduktion von energiebedingten CO2-Emissionen sowie um die langfristige Bindung von Kohlenstoff aus CO2 durch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe. Die Zuwendungshöhe bezieht sich auf "gebundene CO2-Äquivalente".
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Förderprogramm; Kommunen; Stadt der Zukunft
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB; StMELF
Umsetzungsindikatoren:
- Bewilligtes Fördervolumen
- Anzahl der fertiggestellten Holzbauten (nach Art der Gebäude)
- Anzahl geförderte Holzbauten
Wirkungsindikatoren:
- Für fertiggestellte Holzbauten: THG-Einsparung (in t CO2-Eqv. pro Jahr)
- Für beantragte Förderungen: Geförderte gebundene Menge CO2 (in t CO2-Eqv. Pro Jahr)
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) ist am 01.06.2022 in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie wird fortgeschrieben und auf weitere klimaneutrale Baustoffe ausgeweitet.