Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Nachhaltigkeit in der Wohnraumförderung
Aktionsfeld:
3 - Klimabauen und Klimaarchitektur
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Nachhaltigkeitsbausteine, "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" und der Ortskernzuschuss richten die Förderprogramme seit 2022 auf mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz aus.
Beschreibung:
- Fortführung der Förderbausteine "drauf und dran" sowie "Nachhaltigkeitszuschuss"
- Im Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" soll die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen gefördert werden (Ergänzender Zuschuss in Höhe von 150 Euro/m² Wohnfläche in der Mietwohnraumförderung)
- Im Förderbaustein "Nachhaltigkeitszuschuss" werden nachhaltigen Maßnahmen, die über die gesetzlich oder förderrechtlich ohnehin schon gegebenen Anforderungen erheblich hin-ausgehen gefördert. Für die Inanspruchnahme des vollen Zuschusses in Höhe von bis zu 200 Euro/m² Wohnfläche sind bauliche Maßnahmen in relevantem Umfang aus mindestens drei von fünf Nachhaltigkeitsbereichen zu verwirklichen (Soziokulturelle Maßnahmen, Ganzheitlicher Ressourceneinsatz, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Klimaanpassungsmaßnahmen, Lokale Erzeugung erneuerbarer Energien).
- Umstrukturierung der Förderbausteine in den neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2023:
- Der Förderbaustein "Ortskernzuschuss" schafft Anreize zum Flächensparen durch zusätzliche Förderung von Maßnahmen in innerörtlicher Lage. Gefördert wird mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro/m2 Wohnfläche.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Förderprogramm; Klimaanpassung; Kommunen; Stadt der Zukunft
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB
Umsetzungsindikatoren:
- Fördersumme
- Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen jeweils in den einzelnen Förderbausteinen
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Nachhaltigkeitsbausteine wurden zum 16. März 2022 in die Wohnraumförderungsbestimmungen aufgenommen. Zum 13. April 2023 wurden die Konditionen im Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" verbessert und der Ortskernzuschuss neu eingeführt.