Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Nachhaltigkeit in der Wohnraumförderung
Umsetzungsfortschritt
Aktionsfeld:
3 - Klimabauen und Klimaarchitektur
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Zentraler Inhalt der Maßnahme:
Die Nachhaltigkeitsbausteine, "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" und der Ortskernzuschuss richten die Förderprogramme seit 2022 auf mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz aus.
Beschreibung:
Fortführung der Förderbausteine "drauf und dran" sowie "Nachhaltigkeitszuschuss" Im Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" soll die Erweiterung von bestehenden Mietwohngebäuden und die Modernisierung der bestehenden Wohnungen gefördert werden (Ergänzender Zuschuss für Erweiterung in Höhe von 150 Euro/m² Wohnfläche in der Mietwohnraumförderung) Im Förderbaustein "Nachhaltigkeitszuschuss" werden nachhaltigen Maßnahmen, die über die gesetzlich oder förderrechtlich ohnehin schon gegebenen Anforderungen erheblich hin-ausgehen gefördert. Für die Inanspruchnahme des vollen Zuschusses in Höhe von bis zu 200 Euro/m² Wohnfläche sind bauliche Maßnahmen in relevantem Umfang aus mindestens drei von fünf Nachhaltigkeitsbereichen zu verwirklichen (Soziokulturelle Maßnahmen, Ganzheitlicher Ressourceneinsatz, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Klimaanpassungsmaßnahmen, Lokale Erzeugung erneuerbarer Energien). Umstrukturierung der Förderbausteine in den neuen Wohnraumförderungsbestimmungen 2023: Der Förderbaustein "Ortskernzuschuss" schafft Anreize zum Flächensparen durch zusätzliche Förderung von Maßnahmen in innerörtlicher Lage. Gefördert wird mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro/m2 Wohnfläche.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Förderprogramm; Klimaanpassung; Kommunen; Stadt der Zukunft
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMB
Umsetzungsindikatoren:
- Fördersumme
- Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen jeweils in den einzelnen Förderbausteinen
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Nachhaltigkeitsbausteine wurden zum 16. März 2022 in die Wohnraumförderungsbestimmungen aufgenommen. Zum 13. April 2023 wurden die Konditionen im Förderbaustein "drauf und dran - nachhaltig erneuern und erweitern" verbessert und der Ortskernzuschuss neu eingeführt.