Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Ausbau von Radwegen und Radverkehrsinfrastruktur
Aktionsfeld:
4 - Smarte und nachhaltige Mobilität
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Der Umstieg vom Auto auf das Rad erfolgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern erst, wenn die entsprechende Infrastruktur hierfür ausgebaut ist. Daher müssen vor allem Radwege und Radschnellverbindungen ausgebaut werden, um das alltägliche Fahrradfahren zu erleichtern.
Beschreibung:
- Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums zugunsten des emissionsarmen Verkehrs, d. h.
- Neu- und Ausbau von Radwegen entlang von Straßen und ohne Straßenbezug,
- Realisierung von Radschnellwegen, interkommunalen Radwegen und ausgewählten innovativen Radwegen,
- Konzeption Alltagsradverkehrsnetz Bayern bzw. Radnetz Bayern (vgl. Art. 1 Bayerisches Radgesetz) als eine Grundlage für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur
- Sanktionierung, insbesondere von Halt- und Parkverstößen auf Rad- und Fußwegen
- Elektromobilität mit Elektrokleinstfahrzeugen
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Transport und Mobilität
Federführendes Ressort:
StMB
Betroffene/s Ressort/s:
StMI; StMB
Umsetzungsindikatoren:
- Gesamtkosten der Maßnahmen bzw. einzelner Projekte
- Kilometer gebaute Radwege
- Anstieg des Radverkehrs im Modal Split
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2017
Umsetzungsende: 2040
Angaben zum Stand der Umsetzung: - Umsetzung der Radoffensive Klimaland Bayern läuft seit 2022. Entwurf Radverkehrsnetz Bayern für den Alltagsradverkehr: mit den Kommunen und den Staatlichen Bauämtern ab-gestimmt. - Maßnahmenpaket Radverkehr (MR-Beschluss 26.07.2022) sowie Bayerisches Radgesetz (In Kraft seit 01.08.2023): 1.500 km neue Radwege bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen. - Radschnellwege, Radwege entlang von Bundes- und Staatstraßen und kommunale Radwege werden gebaut bzw. gefördert (s. a. Art. 2 Bayerisches Radgesetz).