Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen"
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
zentraler Inhalt der Maßnahme:
Nicht nur Großunternehmen müssen ihre Produktions- und Lieferketten auf eine klimaneutrale Zukunft ausrichten, sondern auch KMU sind angehalten, ihre CO2- und Energieverbrauch zu senken. Investitionszuschüsse des Freistaats sollen sie dabei unterstützen.
Beschreibung:
- Gefördert werden sollen Investitionsvorhaben von KMU, die mit einer signifikanten Verringerung des Endenergieverbrauchs verbunden sind. Für Energie- und CO2-sparende Investitionen in Gebäude, Anlagen und Prozesse im Rahmen der Regionalförderung sollen Unternehmen Investitionszuschüsse erhalten.
- Ein bereits existierendes Förderprogramm wurde in der Förderperiode 2014 - 2020 (Lauf-zeit bis Ende 2023) ausschließlich aus EFRE-Mitteln (reguläres Programm und zusätzlicher Mittelansatz aus dem EU-Wiederaufbaufonds im Rahmen von REACT-EU) finanziert. Eine Anschlussfinanzierung in der Förderperiode 2021-2027 aus EFRE-Mitteln ist von der EU-Kommission genehmigt.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Förderprogramm
Federführendes Ressort:
StMWI
Betroffene/s Ressort/s:
StMWi
Umsetzungsindikatoren:
- Kumulierte ausgereichte Mittel
- Kumulierte Anzahl der Förderfälle
- Anzahl der geförderten technischen Anlagen
- Anzahl der geförderten Sanierungen von Gebäuden
- Anzahl der geförderten Neubauten von Gebäuden
Wirkungsindikatoren:
- CO2-Einsparung und Senkung des Primärenergiebedarfs
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: zeitlich befristete Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2023
Umsetzungsende: 2028
Angaben zum Stand der Umsetzung: Die Programmgenehmigung durch die Kommission liegt vor. Die Umsetzung für den Zeitraum 2023 bis 2028 ist im Haushaltsjahr 2023 gestartet.