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Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte.
Dazu gehören u.a. alle Formen von Wärmeüberträgern (z. B. Kühlschränke, Wärmepumpen), Bildschirme, Monitore, Lampen, Großgeräte (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde) oder kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Ladekabel und Mehrfachstecker.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Strom zum Betrieb des Gerätes aus der Steckdose oder einer Batterie kommt.
Eine beispielhafte Auflistung von Elektrogeräten, die in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, findet sich in Anlage 1 des ElektroG.
Zu den wenigen Ausnahmen, die nicht als Elektroschrott entsorgt werden müssen, zählen z.B. klassische Glühlampen, Herzschrittmacher sowie E-Scooter und E-Roller, die eine Typengenehmigung brauchen. In § 2 Absatz 2 ElektroG sind weitere Ausnahmen aufgeführt.
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