Rechtsgrundlagen des Bodenschutzes
Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und am 17.07.1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Damit wird der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - nunmehr ausdrücklich und umfassend geschützt.
Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung und stellt dadurch einen bundeseinheitlichen Vollzug sicher. Sie sieht u.a. Regelungen über die maßgeblichen Schadstoffwerte (Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte) und Untersuchungsanforderungen vor.
Bayern hat zeitgleich mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz zum 01.03.1999 das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) in Kraft gesetzt, das vom Spielraum des Bundesgesetzgebers zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften umfassend Gebrauch macht. Danach sind für den Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Bei Fragen fachlicher Art beteiligen sie die Wasserwirtschaftsämter oder weitere betroffene Fachbehörden, z.B. die Gesundheitsverwaltung oder die Landwirtschafts- und Forstbehörden.
Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU Boden und Altlasten) trat am 01.01.2002 in Kraft. Sie enthält Regelungen für die Zulassung dieser Sachverständigen und Untersuchungsstellen. Zulassungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt. Auf der Grundlage dieser Verordnung werden in Bayern zugelassene Sachverständige und Untersuchungsstellen im Internet des Landesamts für Umwelt (LfU) veröffentlicht.
In Ergänzung zu den o.g. Regelwerken ist am 31.07.2000 die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) veröffentlicht worden. In ihr werden die wesentlichen Grundlagen für den Vollzug dieses Rechtsgebietes dargestellt, insbesondere werden die Aufgaben und das Zusammenwirken der Behörden sowie der Verfahrensablauf bei der Altlastenbehandlung konkretisiert.
Weiterführende Informationen
Bundesrecht
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Bodenschutzprotokoll zur Alpenkonvention (PDF, 47 KB)
Bayern
- Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG)
- Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern (VSU)
- Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV)
- Vollzugs- und Arbeitshilfen
- Rechtssammlung
- Richtungsweisende Rechtsprechung