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Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Was ist ein Altgerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
Altgeräte im Sinne des ElektroG sind Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geworden sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgeräts sind (§ 3 Nr. 3 ElektroG).
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