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Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wer ist Vertreiber im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
Vertreiber im Sinne des ElektroGist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nr. 11 ElektroG).
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