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Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wo können Altgeräte vom privaten Endnutzer abgegeben werden?
Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten können bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vorgehaltenen Sammelstellen abgegeben werden. In der Regel sind diese an Wertstoffhöfen eingerichtet. Einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bieten auch Holsysteme an oder stellen Depotcontainer für bestimmte Geräte oder Gerätegruppen auf.
Neben der Möglichkeit, die Altgeräte den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, können die Altgeräte auch an von Vertreibern (z.B. im Handel), Herstellern oder deren Bevollmächtigten eingerichtete, einheitlich gekennzeichnete Sammel- und Rücknahmestellen übergeben werden. Diese dürfen mit der Rücknahme auch Drittebeauftragen.
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