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Fragen zum Thema
Was muss der Vertreiber mit Altgeräten machen, die beim Handel abgegeben werden?
Werden Altgeräte vom Vertreiber zurückgenommen, so hat dieser folgende Möglichkeiten, vgl. § 17 Abs. 5 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
- Übergabe der Altgeräte an einen Hersteller
- Übergabe der Altgeräte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Werden mehr als 20 Altgeräte der Gruppen „Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte“, „Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren“ oder „Photovoltaikmodule“ abgegeben, sind Anlieferungsort und –zeitpunkt vorab mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen.
- Behandlung und Entsorgung der Altgeräte nach den Vorgaben der §§ 20, 22 ElektroG.
Für Übergabe, Behandlung und Entsorgung der zurückgenommenen Altgeräte darf der Vertreiber kein Entgelt von privaten Haushalten verlangen.
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