Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Dürfen Vertreiber Elektro- und Elektronikaltgeräte auch dann annehmen, wenn keine Rücknahmepflicht besteht?
Ja. Gemäß § 17 Abs. 3 ElektroG dürfen Vertreiber auch freiwillig unentgeltlich Altgeräte zurücknehmen. Bieten die Vertreiber eine Abholleistung im Rahmen der freiwilligen Rücknahme bei privaten Haushalten an, so dürfen sie für diese Abholleistung ein Entgelt verlangen (§ 17 Abs. 4 Satz 5 ElektroG).
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