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Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Was muss der Vertreiber mit Altgeräten machen, die beim Handel abgegeben werden?
Werden Altgeräte vom Vertreiber zurückgenommen, so hat dieser folgende Möglichkeiten, vgl. § 17 Abs. 5 ElektroG:
- Übergabe der Altgeräte an einen Hersteller oder Bevollmächtigten.
- Übergabe der Altgeräte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
- Vorbereitung der Altgeräte zur Wiederverwendung.
- Behandlung und Verwertung der Altgeräte nach den Vorgaben der §§ 20, 22 ElektroG.
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