Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Haben Vertreiber besondere Anzeige- oder Mitteilungspflichten zu beachten?
Für Vertreiber, die Altgeräte zurücknehmen, gelten Anzeige- und Mitteilungspflichten nach dem 5. Abschnitt des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
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