Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Wasserwirtschaft
Wie setzt sich der Abwasserpreis zusammen?
Die vom Bürger für den Anschluss und die Benutzung kommunaler Abwasseranlagen anfallenden Kosten sind in den gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzungen geregelt. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Beiträgen und Gebühren.
Beiträge sind einmalige Zahlungen für den Anschluss an die öffentliche Anlage, mit denen die für den Bau der Anlage anfallenden Investitionskosten abgedeckt werden; die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der Grundstücks- bzw. Geschossfläche eines Anwesens.
Mit den Gebühren werden die laufenden Kosten für den Betrieb der Anlage finanziert; meist sind die Gebühren verbrauchsabhängig. Kommunale Abwasseranlagen sind nach den Haushaltsvorschriften kostendeckende Einrichtungen, d.h. die Gemeinden dürfen mit ihrer Anlage weder Gewinne erzielen, noch dürfen sie sie mit allgemeinen Haushaltsmitteln subventionieren. Einen wesentlichen Anteil an den Abwassergebühren haben die sogenannten kalkulatorischen Kosten, das sind Abschreibungen und Verzinsungen für das Anlagekapital. Die eigentlichen Betriebskosten einer Anlage (z.B. Personal- oder Energiekosten) betragen im statistischen Vergleich weniger als die Hälfte der Gesamtgebühren.
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