Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Wasserwirtschaft
Wo kann ich Unfälle oder Umweltdelikte melden?
Was tun in welchen Fällen ?
Sie haben folgende Beobachtung gemacht:
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel: Ölunfall), tote Fische im Gewässer, Gewässerverschmutzung (z.B. Ölschlieren, Verfärbung, Gerüche, starke Schaumbildung).
Rufen Sie unverzüglich die Polizei (Telefon: 110) an. Die Polizei ist am schnellsten vor Ort und nimmt dann die Ermittlungen auf (z. B. Durchführung bzw. Veranlassung von Probenahmen. Von Ihnen selbst genommene Proben können im Ermittlungsverfahren nicht verwendet werden, da sie in der Regel nicht den Qualitätsanforderungen an Probennahmen entsprechen).
Die Polizei schaltet die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und das örtliche Wasserwirtschaftsamt ein. Das Wasserwirtschaftsamt in Ihrer Region berät die Polizei fachlich, untersucht die Proben, veranlasst gegebenenfalls Fischuntersuchungen und erstellt ein Gesamtgutachten.
Sie haben folgende Beobachtung gemacht: Wilde Müllablagerungen in der Landschaft.
Informieren Sie die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt). Die Kreisverwaltungsbehörde beteiligt die Fachstellen und übernimmt bei Bedarf die Ermittlung. Bei offensichtlicher Gefahr (z.B. auslaufende Behälter) rufen Sie sofort die Polizei. Diese zieht dann die notwendigen Fachstellen zu Rate und übernimmt gegebenenfalls die Ermittlung.
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