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Fragen zum Thema Pfand
Für welche Getränkeverpackungen wird ein Pfand erhoben?
Auf alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 – 3,0 Liter, die mit Bier (auch alkoholfreies Bier), Wasser, Erfrischungsgetränken mit und ohne Kohlensäure (z.B. Limonaden, Cola-Getränke, Brausen etc.) sowie mit Milch, Milchmischgetränken und trinkbaren Milcherzeugnissen befüllt sind, wird ein Pfand erhoben. Betroffen sind vor allem Getränkedosen, Einwegglasflaschen und Einweg-Plastikflaschen (PET). Von der Pfandpflicht ausgenommen sind Kartonverpackungen (Block-, Giebel- und Zylinderpackung), Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel.
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